Neuer Meilenstein: „eRezept Deutschland“ BVDD unterstützt Schritt zur Digitalisierung

Hamburg/BerlinHautarztnews, Pressemitteilung

Ab dem 14. Dezember 2020 startet das „eRezept Deutschland“ in der ambulanten Versorgung. Ab diesem Tag können alle teilnehmenden Ärzte eRezepte in ihrer Praxis ausstellen. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) unterstützt diesen weiteren Schritt für die Digitalisierung der Patientenversorgung.

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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben ab dem 14. Dezember 2020 die Möglichkeit, im Rahmen des Projektes „eRezept Deutschland“ Kassenrezepte (Muster 16) elektronisch auszustellen. Das „eRezept Deutschland“ ist ein gemeinsames Projekt von TK, Barmer und DAK-Gesundheit sowie der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und der Innungskrankenkasse BIG direkt. Weitere Krankenkassen werden folgen. „Als Vorreiter der Digitalisierung von Versorgungsstrukturen unterstützten wir die Initiative der TK und der anderen Krankenkassen, die Berufsverbände und hier namentlich den BVDD frühzeitig in ihre Überlegungen einzubeziehen, um ein für Ärztinnen und Ärzte möglichst Bürokratie-entlastendes Konzept zu entwickeln. Wir möchten mit unserer Expertise im Bereich der teledermatologischen Digitalisierung gemeinsam mit den Krankenkassen Projekte entwickeln, die auf die Notwendigkeiten in der Versorgungsrealität zugeschnitten sind“, sagt BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer. Ab dem Jahr 2022 soll das E-Rezept verpflichtend werden.

Um Kassenrezepte als E-Rezepte ausstellen zu können, ist die Einschreibung in den Vertrag „eRezept Deutschland“ nach § 140 a SGB V notwendig. Auch der Versicherte muss eine App seiner jeweiligen Krankenkasse auf seinem Smartphone installieren und eine elektronische Einschreibung vornehmen. Zunächst stehen die Apps den Versicherten der TK, Barmer und DAK zur Verfügung, die Apps der HEK und BIG direkt gesund folgen Anfang kommenden Jahres.

Neben der Einschreibung in den Vertrag zur besonderen Versorgung benötigen teilnehmende Ärztinnen und Ärzte eine entsprechende technische Ausstattung, mit deren Unterstützung sie ein eRezept ausstellen können. Arztpraxen, die die Praxisverwaltungssysteme (PVS) der Anbieter medatixx mit dem System „medatixx“ oder Medisoftware mit dem System „Praxis-Programm“ nutzen, können eRezepte ab sofort in ihrer PVS ausstellen. Ist dies nicht der Fall, können eRezepte über eine Browserschnittstelle (Bereitstellung durch eHealth-Tec GmbH) erzeugt werden.

Auf jeden Fall ist immer auch eine Registrierung bei eHealth-Tec notwendig.

Interessierte Ärzte erhalten weitergehende Informationen zur Einschreibung und Registrierung auf folgenden Seiten:

https://e-rezept.de/

http://erezept.medatixx.de

http://medisoftware.de/erezept/

Allgemeine Informationen zum eRezept gibt es auch auf der Website der TK unter https://www.tk.de/leistungserbringer/personengruppen/aerzte/das-e-rezept-kommt-2090392

 

wha/BVDD