Mit bundesweit einheitlichen Selektivverträgen trägt der BVDD aktiv zur Verbesserung der dermatologischen Regelversorgung bei und verringert bürokratische Aufwände in den Praxen. Aktuelle Beispiele zielen auf die leitliniengerechte Behandlung von Schuppenflechte und Neurodermitis und das Hautkrebsscreening für unter 35-Jährige.

Der neue DermAktiv-Vertrag

Selektivvertrag zur besonderen Versorgung bei Psoriasis und/oder Psoriasis-Arthritis oder Atopischer Dermatitis

Der BVDD hat mit der Vertragsarbeitsgemeinschaft (VAG) der Betriebskrankenkassen Süd/Baden Württemberg einen neuen bundesweit geltenden Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Patient:innen mit Psoriasis und/oder Psoriasis-Arthritis oder mit Atopischer Dermatitis geschlossen. Der Vertrag mit dem Namen „DermAktiv“ gilt ab dem 1. Januar 2023 und läuft parallel zu dem bereits seit Januar 2022 bestehenden DermaOne-Vertrag (s.u.).

Auf ärztlicher Seite steht der DermAktiv-Vertrag zugelassenen, angestellten oder ermächtigten Dermatolog:innen offen, die BVDD-Mitglied sind, über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung der Schuppenflechte und/oder der Neurodermitis mit immunmodulierenden Arzneimitteln wie Biologika, JAK-Inhibitoren oder PDE-4-Hemmern verfügen und sich regelmäßig zu den beiden Krankheitsbildern fortbilden.

Attraktive Vergütung

Die teilnehmenden Dermatolog:innen erhalten für die aufwändigere Versorgung von Menschen mit Schuppenflechte und/oder Neurodermitis mit den genannten Arzneimitteln Pauschalen außerhalb der budgetierten Vergütung sowie zusätzlich Wirtschaftlichkeitsboni bei der Verordnung rabattierter Arzneimittel und auch einen Ampel-Bonus bei entsprechender Wirtschaftlichkeit über die Gesamtverordnungen.

Neu ist in diesem Vertrag erstmals auch ein Modul zum Screening auf Komorbidität 1x/Jahr – ein wichtiger Schritt zur ganzheitlichen Versorgung unserer Patient:innen und eine Bestätigung der Wichtigkeit unserer Fachgruppe in der Rolle als „Gatekeeper“ für Komorbidität im Kontext der chronischen Inflammation.

Weitere Informationen

Alle Informationen und für die Teilnahme erforderlichen Unterlagen zu DermAktiv erhalten interessierte Dermatolog:innen bei richter care consulting GmbH  (rcc), Köln, die mit dem Vertragsmanagement beauftragt wurde.

 

Weitere Informationen


DermaOne-Vertrag

Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) haben ihren seit April 2019 geltenden bundesweiten Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Schuppenflechte-Patient:innen um die Indikation Neurodermitis erweitert. Außerdem verringert sich der bürokratische Aufwand für teilnehmende Dermatolog:innen. Der erweiterte Vertrag mit dem Namen „DermaOne“ gilt seit dem 1. Januar 2022.

Psoriasis und Neurodermitis im Blick

DermaOne soll die leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit der Diagnose mittelschwere bis schwere Psoriasis (Schuppenflechte) und/oder mittelschwere bis schwere Neurodermitis durch gezielte Maßnahmen verbessern. Der bundesweit geltende Vertrag ist konzipiert für Patient:innen, die eine indikationsgerechte Behandlung mit sogenannten Biologika, PDE-4-Hemmern, JAK-Inhibitoren oder Fumaraten erhalten.

Das bereits aus dem Psoriasis-Vertrag bewährte – und nun um JAK-Inhibitoren und Fumarate ergänzte – Ampelsystem für Arzneimittel bleibt erhalten. Es wird regelmäßig aktualisiert und informiert Ärzt:innen über den therapeutischen Nutzen und die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arzneimittel. Für zusätzliche Attraktivität des Vertrages auf ärztlicher Seite sorgt ein Abbau der Dokumentationspflichten.

Weitere Informationen

Alle Informationen und für die Teilnahme erforderlichen Unterlagen zu DermaOne erhalten interessierte Dermatolog:innen bei richter care consulting GmbH  (rcc), Köln, die mit dem Vertragsmanagement beauftragt wurde.

 

Weitere Informationen

Wen erreicht DermaOne?

  • TK, BARMER, DAK, HEK, hkk, IKK classic, KKH, Novitas BKK, pronova BKK, R+V BKK und VIACTIV sind DermaOne bereits beigetreten.
  • Insgesamt erreicht das Angebot damit knapp 33 Millionen Menschen und rund 45 % der gesetzlich Versicherten.
  • Dem Vertrag können weitere Krankenkassen beitreten.

DermaOne steht offen für

  • zugelassene, angestellte oder ermächtigte Dermatolog:innen,
  • die BVDD-Mitglied sind,
  • über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung der Schuppenflechte
  • und/oder der Neurodermitis mit immunmodulierenden Arzneimitteln verfügen
  • und sich regelmäßig zu den beiden Krankheitsbildern fortbilden.

BKK-Selektivvertrag erweitert Hautkrebsscreening für unter 35-Jährige

Die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern (BKK VAG Bayern) hat mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der Versorgungsgesellschaft der Fachärzte für Dermatologie, der Ärztlichen Vertragsgemeinschaft Deutschland und der Sanakey Contract zum 1. April 2022 einen bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hautkrebsfrüherkennung geschlossen. Der Vertrag geht weit über die Regelversorgung hinaus und wird digital unterstützt.

Hintergrund: Seit Juli 2008 ist die Hautkrebsfrüherkennung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten des Hautkrebsscreenings ihrer Versicherten als Standardleistung aber erst ab einem Alter von 35 Jahren und nur alle zwei Jahre. Zur Untersuchung zugelassen sind niedergelassene Dermatolog:innen, aber auch niedergelassene Hausärzt:innen, die nur eine achtstündige Zusatzqualifikation nachweisen müssen.

Früherkennung schon ab 15 Jahren – und nur bei Fachärzt:innen

Der neue Vertrag der BKK VAG Bayern mit dem BVDD wird dagegen ausschließlich von Dermatolog:innen unterstützt, ermöglicht auch jüngeren Versicherten die Früherkennung und geht in vielen weiteren Bereichen über die GKV-Regelversorgung hinaus. So können Versicherte der Betriebskrankenkassen schon ab 15 Jahren aufwärts ihre Haut von einer Dermatolog:in auf Hautveränderungen untersuchen lassen. Die fachkundige Untersuchung der Haut beinhaltet eine gründliche Ganzkörperuntersuchung von Kopf bis Fuß. Tumorverdächtige Hautveränderungen werden mittels Auflichtmikroskopie weitergehend analysiert. Werden Auffälligkeiten diagnostiziert, folgt eine weitergehende Diagnostik (histopathologische Abklärung eines Verdachts).

Entsprechend dem jeweiligen Risikoprofil des Versicherten sind die Präventionsmaßnahmen und die Beratung ausgelegt. So werden die BKK Versicherten in der dermatologischen Fachpraxis über ihr individuelles Risikopotenzial aufgeklärt und erhalten Tipps, wie sich die Haut schützen lässt.

Mitmachen

Alle Dermatolog:innen sind herzlich eingeladen: Informieren Sie sich über die BVDD-Selektivverträge!