Abrechnung UV-GOÄ aktuell: Drei Prozent mehr für die Berufsdermatologie

Hautarztnews

BERLIN – Das Honorar für die Behandlung von Berufserkrankungen steigt weiter: Nach acht Prozent im Vorjahr sind seit 1. Oktober die meisten Ziffern um weitere drei Prozent angehoben worden. Das betrifft in der Dermatologie beispielsweise den Hautarztbericht, wie der Münsteraner Dermatologe Prof. Wolfgang Wehrmann berichtet. Er gehört auf Seiten der KBV bereits seit vielen Jahren der Verhandlungskommission an.

Ab 1. Oktober umfasst die UV-GeoÄ darüber hinaus für Dermatologen zwei wichtige neue Leistungen:  der Bericht Hautkrebs BK 5103 (Vordruck F
6120) wird von der gesetzlichen Unfallversicherung mit 30 EUR vergütet, der Nachsorgebericht Hautkrebs BK-Nr. 5103 (Vordruck F 6122) mit 50 EUR. Neu in der Gebührenordnung für Berufserkrankungen ist auch der „ausführliche Befundbericht auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers (UV-GoÄ GOP 118), der mit 30,75 EUR honoriert wird.

 

Mehr zum Thema auf den Websites der KBV und der Gesetzlichen Unfallversicherung.