Coronatests in Arztpraxen Testpflicht vorerst ausgesetzt

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Die im neuen Infektionsschutzgesetz geforderten täglichen Antigentests für Praxispersonal, sollen für Geimpfte und Genesene vorerst ausgesetzt werden. Das haben die Gesundheitsminister der Länder einstimmig beschlossen. Sie fordern, die Regelung im Infektionsschutzgesetz umgehend zu korrigieren.

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Zwei Antigentests zur Eigenanwendung pro Woche bei geimpftem oder genesenem Personal sehen die Minister als ausreichend. „Eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter führt zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche“, heißt es in dem GMK-Beschluss.

Der Vorstand der KBV begrüßt die grundsätzliche Unterstützung der Gesundheitsministerkonferenz. „Die schnelle Änderung der Hals über Kopf eingeführten Testregelung ist der einzig richtige Weg“, erklärt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

 

ar/BVDD