Streit im Südwesten eskaliert – Kassen beantragen Zulassungsentzug

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Auch zwei Dermatologen von der Sanktionsdrohung betroffen

Die Kassen sehen im Protest der Ärzte gegen die Honorarreform einen Verstoß gegen die Patienten-Charta, in der der „Anspruch auf eine qualifizierte und sorgfältige medizinische Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst“ festgeschrieben ist. „Das derzeitige Verhalten etlicher niedergelassener Ärzte verstößt gegen die in der Patienten-Charta festgelegten Rechte.“, behauptet der Leiter der TK-Baden-Württemberg Andreas Vogt. Seine Kasse war es auch, die gegen die beiden Dermatologen den Antrag auf Zulassungsausschluss gestellt hat. Schon gegen die Ankündigung des BVDD-Landesverbandes Baden-Württemberg, das Hautkrebsscreening nur noch als IGeL anzubieten hatte die TK scharf protestiert. Zu Unrecht, wie der KV-Vorsitzende Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer befand: „Wir können Kollegen nicht zwingen, eine Leistung anzubieten." Nach Auskunft des BVDD-Landesvorsitzenden Dr. Bernd Salzer haben 70% der Dermatologen die Ermächtigung zum Hautkrebsscreening zurückgegeben. Der stellvertretende BVDD-Vorsitzende Dr.Klaus Strömer verteidigte das Vorgehen seiner Kollegen: „Medizinische Leistungen, die einen Aufschub erlauben, werden nicht gemacht. Das muss dem Patienten zugemutet werden, wenn die Krankenkassen uns das angemessene Honorar verweigern.“ Kostendeckend für das Screening seien 27€, seit der Honorarreform werde es aber nur noch mit 21€ vergütet, so Strömer.
Jetzt versuchen die Südwest-Kassen anscheinend, ein Exempel zu statuieren und die Niedergelassenen wegen ihrer Protestaktionen unter Druck zu setzen. „Das Ärzte Patienten nur nach Vorkasse behandeln, können wir uns nicht bieten lassen“, sagt Siegfried Euerle, stellvertretender Vertragschef der DAK in Baden-Württemberg. „Deshalb haben wir einige Mediziner herausgesucht, die das massiv betreiben und so gegen die Berufsordnung der Ärzte verstoßen haben.“ Insgesamt wurde gegen sechs Fachärzte der Antrag auf Zulassungsentzug gestellt. Laut Auskunft der Kassen habe es in Baden-Württemberg bereits einige Hundert Beschwerden von Patienten gegeben, denen die Behandlung verweigert wurde. Die AOK sieht dies relativ gelassen: "Bei über 18 000 Ärzten in Baden-Württemberg kann deswegen nicht von einem allgemeinen Problem gesprochen werden", kommentiert der Vorstandsvorsitzende Rolf Hoberg, die Zahlen. "Offensichtlich werden trotz aller Honorarunklarheiten die Versicherten weiterhin von ihrem Arzt ordnungsgemäß behandelt." Die KVBW kann die Kritik der Kassen, die Ärzte würden den Honorarstreit auf dem Rücken der Patienten führen, ebenfalls nicht nachvollziehen: „Die Patienten äußern Verständnis für die Situation der Ärzte“, so die KV.
Die Baden-Württembergische Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) erklärte, dass sie die Sorgen der Patienten Ernst nähme, sie aber gleichzeitig von der Sitzung des Gemeinsamen Bewertungsausschusses am Freitag, 27.02. erwarte, dass er Korrekturen an der Honorarverteilung vornimmt. Ähnlich äußerte sich die CDU-Bundestagsexpertin Annette Widmann-Maunz: „Der Bewertungsausschuss muss endlich den gesetzgeberischen Willen umsetzen. Das bedeutet, dass die Ärzte drei Milliarden Euro mehr Honorar bekommen und es in keinem Bundesland Einbußen gibt.“
Außer in Baden-Württemberg laufen auch in Schleswig-Holstein sieben Anträge auf Zulassungsentzug. Hier sind Augenärzte und Orthopäden betroffen.