Pflegeheimversorgung Praxisassistenten jetzt auch für Fachärzte

Hautarztnews

Neue Kapitel in EBM aufgenommen

BERLIN – Ab dem 1. Juli 2016 können neben Hausärzten auch Fachärzte eine zusätzliche Vergütung für Heimbesuche durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten abrechnen. Damit wird die medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen gestärkt.  

Außerdem hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit den Krankenkassen für die ärztliche Betreuung von Heimbewohnern im Rahmen von speziellen Kooperationsverträgen Regelungen zur Vergütung vereinbart. Die neuen Regelungen seien ein Einstieg, um die haus- und fachärztliche Betreuung von Patienten in Alten- und Pflegeheimen langfristig zu verbessern, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen.  

Für die Ausweitung der Delegation wurden zum Quartalsbeginn die Abrechnungsmöglichkeiten im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst und ein neues Kapitel 38 eingeführt. Dieses enthält die bisherigen Kostenpauschalen 40240 und 40260 (neu: GOP 38100 und 38105) für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern, für die es nun eine höhere Bewertung gibt. Hinzu kommen ein Zuschlag zur GOP 38100 für den Besuch und die Betreuung durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten sowie ein Zuschlag zur GOP 38105 für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten. Die beiden Zuschläge werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert.  

Darüber hinaus wurde zur Berechnung der zusätzlichen ärztlichen Kooperations- und Koordinationsleistungen ein neues Kapitel 37 in den EBM aufgenommen. Die neuen Leistungen dieses Kapitels können von Ärzten abgerechnet werden, die mit Heimen Kooperationsverträge nach § 119b SGB V abgeschlossen haben. Damit wird der erhöhte Aufwand der Ärzte honoriert, unter anderem für die Koordination von diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen sowie der pflegerischen Versorgung, die Kooperation mit weiteren Ärzten und einbezogenen Pflegefachkräften, den Besuch des Patienten und die patientenorientierten Fallkonferenzen. Auch diese Vergütung erfolgt extrabudgetär.

 

KBV/wha