Fachliche Fortbildung Nachweispflicht verlängert

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Die Frist für den CME-Punktenachweis für Ärzte und Psychotherapeuten wurde um ein Quartal verlängert. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Das Bundesministerium für Gesundheit hat der entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt.

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Da aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkel stattfinden können, gewährt die KBV Vertragsärzten einen Aufschub zum Nachweis der 250 gesammelten CME-Punkte.

Wie die KBV mitteilt, gilt die Verlängerung auch für Ärzte, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildung innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.

Vertragsärzte sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 250 CME-Punkte innerhalb von fünf Jahren bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. Wird dieser Pflicht nicht nachgegangen, drohen Sanktionen, zum Beispiel Honorarkürzungen.

 

ar/BVDD