Haarausfall bei Frauen: frei verkäuflich ist nur die 2%ige Minoxidillösung

Hautarztnews

Befreiung von der Verschreibungspflicht sorgt für Verwirrung

 
„Seit Juni 2005 sind Minoxidilpräparate in einer Konzentration von bis zu fünf Prozent generell von der Rezeptpflicht ausgenommen,“ erläutert der baden-württembergische BVDD-Landesvorsitzende Dr. Bernd Salzer den Hintergrund seiner Anfrage. "In Studien aus den 90er Jahren ist eine deutlich bessere Wirksamkeit von 5% Minoxidillösungen gegenüber 2%igen Minoxidillösungen belegt, weswegen bei Frauen mit ausgeprägter androgenetischer Alopezie auch drei-, vier und fünfprozentige Lösungen zum Einsatz kommen.“

 

Apotheker aus dem Heilbronner Raum interpretieren die gesetzliche Neuregelung zur Nicht-Verschreibungspflicht dahingehend, dass sie das Präparat bis zur einer 5%igen Konzentration rezeptfrei an Frauen abgeben dürfen. Bestätigt sahen sie sich in ihrer Auffassung durch eine gleichlautende Einschätzung der Landesapothekerkammer.