Umfrage bei Bau-Azubis UV-Schutz: Gefahr erkannt, aber nicht gebannt

Berlin/OsnabrückHautarztnews

Die BG BAU hat Auszubildende nach ihrem Sonnenschutzverhalten befragt – mit erschreckendem Ergebnis: Viele kennen die Gefahren, doch nur die wenigsten schützen sich bei der Arbeit ausreichend vor UV-Strahlung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberangebote könnten zwar Abhilfe schaffen, sie müssen aber auch gemacht werden.

BG Bau

Was wissen junge Menschen über das Thema Schutz vor UV-Strahlung und wie sensibel gehen Sie mit diesem Thema um? Das wollte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) wissen und hat dazu 113 Auszubildende befragt. Zur Stichprobe zählten Azubis aus dem Dachdecker-, Maler- und Glaserhandwerk sowie aus dem Bereiches Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: 91 Prozent der Befragten sind informiert, dass UV-Strahlung gefährlich sein kann. Immerhin 83 Prozent wissen, dass richtige Bekleidung vor den Strahlen schützt. Trotzdem ist nur 20 Prozent der jungen Menschen der Schutz vor Sonnenstrahlen wichtig und lediglich 15 Prozent tragen bei der Arbeit im Sommer lange, abdeckende Kleidung.

Darüber hinaus zeigt die Umfrage, dass die Azubis zwar um die Gefährlichkeit der UV-Strahlung wissen, jedoch zumeist nicht, ab wann diese die Haut schädigt. So gab ein Drittel der Befragten an, dass UV-Strahlung erst nach einigen Stunden schädigend auf die Haut wirkt oder dass Wolken einen ausreichenden Schutz gegen die UV-Strahlung bieten können. Ebenso bedenklich ist das Risikobewusstsein der Azubis im Baugewerbe: Immerhin 57 Prozent halten einen Sonnenbrand für nicht gefährlich. Entsprechend haben nur 25 Prozent Bedenken, den ganzen Tag in der Sonne zu arbeiten. Und sogar nur 17 Prozent nutzen Sonnenschutzcreme. Wenigstens trägt ein Drittel immerhin eine Kopfbedeckung. „Vor dem Hintergrund, dass gerade Verbrennungen in jungen Jahren schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben können, sind die Ergebnisse besorgniserregend“, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Leiterin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU.

Auch für Prof. Swen Malte John, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück, sind die Ergebnisse der Umfrage der BG Bau „in der Tat erschreckend, wenngleich nicht überraschend“. Auf der einen Seite stehe die weitgehende Unkenntnis über die Gefährdung durch Hautkrebs durch Sonne und auf der anderen Seite das Unvermögen, wenigstens die rudimentär vorhandenen Kenntnisse ansatzweise umzusetzen. „Wie die Umfrage zeigt, müssen Bemühungen um Verbesserungen bereits am Beginn der Ausbildung ansetzen“, fordert John und erläutert: „Ein Schulungsprogramm für Multiplikatoren, einschließlich der Berufsschullehrer, das wir im Rahmen eines Forschungsvorhabens im Auftrag der Nationalen Versorgungskonferenz Hautkrebs entwickelt haben, will hier Abhilfe schaffen.“ Auch die jüngste Änderung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung, nach der jetzt mehr als fünf Millionen Außenbeschäftigte alle drei Jahre eine arbeitsmedizinische Beratung angeboten bekommen müssen, könnte nach Meinung von John die prekäre Situation in diesen Hochrisikogruppen grundlegend ändern. „Allerdings nur“, betont der iDerm-Chef, „wenn dies Angebot von den Arbeitgebern denn wirklich gemacht und von den Beschäftigten wirklich angenommen wird. Auch da könnte Aufklärung – auch in den Hautarztpraxen – nützen!“

Wie wichtig weitere Bemühungen um den UV-Schutz von Außenarbeitern ist, zeigen auch jüngste – noch vorläufige – Zahlen der BG BAU zu den Berufskrankheitsmeldungen. Demnach nimmt der helle Hautkrebs mit 3.131 Verdachtsanzeigen auch 2019 den Spitzenplatz bei den angezeigten Berufskrankheiten am Bau ein. Das ist ein neuer Höchststand seit Aufnahme der BK 5103 in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015. Für die Folgen mussten 2019 laut BG BAU über 14 Millionen Euro für Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Renten an die Betroffenen aufgebracht werden. Das mache die Dringlichkeit, UV-Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Verhaltenshinweise zu beachten, deutlich.

 

wha/BVDD