Telematikinfrastruktur Erste Komponenten zur Praxisanbindung zugelassen

Hautarztnews

Berlin – Die gematik hat erstmalig Zulassungen für Produkte und Dienste der Industrie zum bundesweiten Betrieb der ersten Anwendung, des Versichertenstammdaten-Managements, erteilt.

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind mehrere Produkte und Dienste der Industrie notwendig, die von der "gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte" zugelassen werden müssen, wie beispielsweise der Konnektor, das E-Health-Kartenterminal, der VPN-Zugangsdienst und der elektronische Praxisausweis. Diese stellen neben der Anpassung des jeweiligen IT-Verwaltungs- oder -informationssystems die Basisausstattung dar, um eine medizinische Einrichtung an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.

Nach Angaben der gematik haben das Zulassungsverfahren als erste erfolgreich durchlaufen

  • der Konnektor „KoCoBox MED+“ des Unternehmens KoCo Connector,
  • das E-Health-Kartenterminal „ORGA 6141 online“ des Unternehmens Ingenico Healthcare,
  • der VPN-Zugangsdienst des Unternehmens CompuGroup Medical Deutschland und
  • die Bundesdruckerei als Anbieter von elektronischen Praxisausweisen.

Die Bundesdruckerei hat dabei zunächst die Zulassung für Zahnarztpraxen erhalten. Die Zulassung für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen soll den Angaben nach in Kürze folgen. „Auch andere Hersteller und Dienstleister sind dazu eingeladen, ihre Produkte zur Zulassung einzureichen“, sagt Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik.

Zur technischen Ausstattung einer medizinischen Einrichtung, um diese an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, gehört ein neues Gerät, der Konnektor. Er verbindet die IT-Systeme medizinischer Einrichtungen mit der Telematikinfrastruktur (ein Internetanschluss ist notwendig). Der Konnektor ist mit einem Router vergleichbar, jedoch mit einem deutlich größeren Funktionsumfang und einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, in dem elektronische Anwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet genutzt werden können.

Das Versichertenstammdaten-Management ist die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur und ermöglicht es Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten in Echtzeit (online) automatisiert zu überprüfen, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind bzw. ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Dieser Online-Datenabgleich ist gesetzlich verpflichtend. Erst jüngst hat der Bundesrat die Frist für die flächendeckende Einführung des Versichertenstammdaten-Managements durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte auf den 31. Dezember 2018 verlängert.

 

red/BVDD