BVDD Nordrhein fordert Gleichstellung bei ambulanten OPs

Hautarztnews

Honorar 2009: KV will Vergütungsstrukturen ändern

Strömer kündigte an, die Fachgruppe werde vom 16. Februar an alle gesetzlich Krankenversicherten mit einem Antrag auf Kostenübernahme zu ihrer Krankenkasse schicken, sollte bis dahin keine Anschlußtregelung vereinbart worden sein.

Der BVDD-Landesvorsitzende wies zugleich in den Gesprächen die Darstellung der KV zurück, die Dermatologen zählten zu den Gewinnern der Honorarreform. 50 Prozent der Fachgruppe verzeichneten bei Vergleich der Quartale 1/2008 zu 1/2009 reale Honorarverluste, so Strömer. Im übrigen sei es nicht legitim, in den Vergütungsvergleich eine neue Leistungen wie das Hautkrebsscreening mit einzubeziehen.
Die KV No will offenbar Unterbudgets in einzelnen Fachgruppen bilden, um besonderen Versorgungsbedarf besser abbilden zu können. Strömer erklärte dazu: "Aus strukturellen Überlegungen sind Verbesserungen bei einigen hochspezialisierten Leistungen erforderlich. Die Fachgruppe kann jedoch keine weitere Absenkung des ohnehin zu kleinen RLV hinnehmen. Umverteilungen hin zu anderen Fachgruppen zu unseren Ungunsten werden wir nicht tolerieren."

Die Sonderverträge zum Hautkrebsscreening für Versicherte im Alter unter 35 Jahren sind zum Jahresende 2008 ausgelaufen. Der BVDD-Landesverband hat die KV No aufgefordert, neue Verträge mit den Krankenkassen abzuschließen. Darüber hinaus erwartet die Fachgruppe von der KV No, dass qualitätsgesicherte ambulante Operationen der Dermatologen nach §115 SGB V den übrigen Leistungen des OPS-Kataloges gleich gestellt werden. Wie Strömer der KV weiter darlegte, strebt die Fachgruppe darüber hinaus auch Strukturverträge in der Umweltmedizin an.