Balneophototherapie bei Neurodermitis Liste von Dermatologen mit Abrechnungsgenehmigung

Hautarztnews

Nach Einführung der Balneophototherapie bei der Psoriasis hat der BVDD eine bundesweite Liste mit Dermatologinnen und Dermatologen angelegt, die eine Abrechnungsgenehmigung für die Therapie haben. Mit der Erweiterung der Indikation möchte der Verband die Liste einem Update unterziehen.

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Seit dem 1. Oktober 2020 ist die Balneophototherapie – allerdings nur als synchrone oder asynchrone Photosoletherapie – bei atopischer Dermatitis in den EBM aufgenommen. Abgerechnet wird die Ziffer 10350 EBM. Voraussetzung ist eine Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Balneophototherapie. Wer bereits eine Genehmigung zur Balneophototherapie (bei Psoriasis) hat, benötigt keine weitere.

Bereits nach Einführung des Verfahrens bei Psoriasis hat der BVDD eine Liste mit Dermatologinnen und Dermatologen angelegt, die eine Abrechnungsgenehmigung für die Therapie haben. Diese ist für Patienten über die BVDD-Website abrufbar. Nun soll die Liste aktualisiert werden.

Daher an dieser Stelle der Aufruf: Dermatologinnen und Dermatologen, die eine Abrechnungsgenehmigung nach Mai 2015 erhalten oder die Balneophototherapie nach diesem Datum eingestellt haben, können sich bei Frau Sylvia Adams, E-Mail: s.adams@avoid-unrequested-mailsbvdd.de, melden. Mit einer aktualisierten Übersicht können Patienten schneller den richtigen Hautarzt finden.

 

red/BVDD