Apps auf Rezept BfArM veröffentlicht DiGA-Verzeichnis

BerlinHautarztnews

Ab sofort können Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zulasten der Gesetzlichen Krankenkasse verschreiben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten „Apps auf Rezept“ in das neue DiGA-Verzeichnis aufgenommen und die Liste auf seiner Website veröffentlicht.

AdobeStock/pixelfokus

Deutschland sei das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt und das DiGA-Verzeichnis sei eine Weltneuheit, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Das Verzeichnis soll für Ärztinnen und Ärzte zum Digital-Lexikon werden und darüber informieren, welche Apps und digitalen Anwendungen verschrieben werden können.

Derzeit sind lediglich zwei Apps im Verzeichnis gelistet, doch der Weg für weitere Anwendungen ist damit frei. Wie das BfArM mitteilt, befinden sich aktuell 21 Anwendungen in der Prüfung. Für rund 75 Anwendungen hat das Innovationsbüro des BfArM bereits Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt. Damit werden kurzfristig weitere Anwendungen in die Prüfung und ins Verzeichnis kommen.

Die Liste ist unter diga.bfarm.de abrufbar.

 

ar/BVDD