35 Euro für das Hautkrebsscreening als Kassenleistung

Hautarztnews

BVDD-Landesverband Baden-Württemberg probt den Systemausstieg

Ob der Zulassungsverzicht letztendlich scharf gestellt wird, hängt für den Landesverband allerdings wesentlich davon ab, ob Medi bis zum Sommer ein Konzept vorweisen kann, dass die Zukunft der ambulanten hautärztlichen Versorgung sichert. Entscheidend ist für den Landesverband vor allem, ob die von Medi in Aussicht gestellten Versorgungsverträge nach 73c für die ambulante hautärztliche Versorgung kommen werden oder nicht.


Hierzu hat der Landesverband, wie der Vorsitzende, Dr. Bernd Salzer, dem Auditorium berichtete, Medi bereits eine Liste von dermatologischen Leistungen vorgelegt, die in einem solchen Vertragswerk mit den Krankenkassen geregelt werden sollten.


„Aufgrund der großen Dringlichkeit der Probleme erschien es angebracht, zu einer außerordentlichen Sitzung des Landesverbandes Baden-Württemberg des BVDD einzuladen, bei der wir zusammen mit Mitgliedern des Dermanetzes-BW die anstehenden Pläne diskutieren", begründete Salzer die Einladung nur drei Wochen vor der gemeinsamen Tagung der vier Südwest-BVDD-Landesverbände in Frankenthal. Zugleich appellierte er an die Versammlung: „Oberste Priorität muss dabei die Einheit der Fachgruppe sein, da eine Zersplitterung der Fachgruppe eine Schwächung unserer eigenen Interessen zur Folge hätte.“

 

In der Tat bot die Tagesordnung Zündstoff. Neben den Ausstieg aus dem KV-System stand das Hautkrebsscreening als Kassenleistung auf der Tagesordnung. Doch nach dreistündiger Beratung sah sich der von Dr. Bernd Salzer geführte Landesvorstand am Ziel. Die Fachgruppe ließ sich nicht auseinanderdividieren. Die knapp 90 Teilnehmer fassten sämtliche Beschlüsse zum weiteren Vorgehen einstimmig.


In einer Resolution zum Hautkrebscreening fordert die Landesversammlung ein Honorar von 35 Euro für die dermatologische  Abklärungsdiagnostik und Dokumentation. Dabei ging das Auditorium davon aus, dass nach den neuen Bestimmungen der Hautkrebsfrüherkennung auch in Zukunft kurative Leistungen noch am gleichen Tag erbracht werden können, um Vorsorgepatienten mit Hautproblemen einen Zusatztermin ersparen zu können.


Im Übrigen unterstützt der Landesverband nach einer lebhaften rund 45minütigen Debatte die Position des Bundesvorstands, bei einer Vergütung von – so Salzer – „wesentlich unter 25 Euro“ den BVDD Mitgliedern zu empfehlen, diese Leistung auch in Zukunft nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten.


In der Debatte wurde deutlicher Unmut an der vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebenen Schulungsverpflichtung laut; andere Redner wandten sich gegen die Altersbeschränkung auf Versicherte ab dem 35. Lebensjahr und die Frequenzregelung, nur alle zwei Jahre ein Screening „auf Kasse“ zu übernehmen. Bei der vorgesehenen fünfjährigen Evaluation des neuen Vorsorgeangebots sei mit einem erheblichen Bias zu rechnen, hieß es in Stuttgart. Zahlreiche Selbstzahler-Vorsorgeuntersuchungen von Versicherten, die auf der sicheren Seite sein wollten und jährlich zum Screening kämen, bleiben in der Statistik unberücksichtigt.


Der Wille zur Geschlossenheit kam schließlich auch bei den fälligen Neuwahlen zum Derma-Netz Baden-Württemberg zum Tragen, die in der gleichen Sitzung stattfand. Das Netz zählt in Baden-Württemberg aktuell 116 Mitglieder.
Neuer Vorsitzender ist der BVDD-Landesvorsitzende Dr. Bernd Salzer. Er beerbt Dr. Karl-Hans Groß, der im April die gesetzliche Altersgrenze als Vertragsarzt erreicht und damit satzungsgemäß nicht mehr wählbar ist. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählten die rd. 60 anwesenden Netzwerker Dr. Ulrich Shih, zum Beisitzer die Kollegen Rainer Fritzsche, Stockach, Reinhard Gold, Überlingen, und C. Eberhard Klein, Heidenheim.