Datenschutz Vollständige Arztlistung auf jameda ist zulässig

FrankfurtRechtliches

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat über die Klage einer Ärztin gegen jameda auf Löschung ihres Profils entschieden und die Klage der Ärztin in allen Punkten abgelehnt.

Die Klägerin stützte ihre Argumentation auf einen datenschutzrechtlichen Löschanspruch, da jameda nach ihrer Auffassung ihre Daten ohne die erforderliche Rechtsgrundlage verarbeitet. Zudem führte sie an, dass jameda zahlenden Ärzten Vorteile gewähre, indem ihnen das Portal die Möglichkeit bietet, sich ausführlicher auf jameda.de zu präsentieren. Dieses Angebot sei, so die Ansicht der Klägerin, mit der geforderten Position als neutraler Informationsmittler nicht vereinbar.

Das OLG folgte dieser Argumentation der Klägerin nicht. Die Datenverarbeitung durch jameda ist rechtmäßig im Sinne des Datenschutzes. Des Weiteren sieht das OLG die Angebote von jameda mit der Rolle eines neutralen Informationsmittlers im Einklang. Jameda erfülle laut der Richter eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion. Auch sei mit der Rolle eines neutralen Informationsmittlers nicht zwangsläufig ein Werbeverbot zahlender Kunden auf der Plattform verbunden. Entscheidend sei vielmehr, ob für den Nutzer verständlich ist, welche Möglichkeiten der Information und Präsentation nur zahlenden Kunden zur Verfügung stehen. Die Richter stimmten mit jameda darin überein, dass zahlungspflichtige Angebote auf der Plattform deutlich und verständlich als solche gekennzeichnet sind und somit keinen verdeckten Vorteil für zahlende jameda Kunden darstellen.

 

OLG Frankfurt, 9.4.2020, Az.: 16 U 218/18