Sozialversicherungspflicht Keine Sozialabgaben bei Arbeit im Impfzentrum

BerlinRechtliches

Arbeiten Ärzte in einem Impf- oder Testzentrum oder in mobilen Teams, sind diese Einnahmen nicht sozialversicherungspflichtig. Das hat der Gesetzgeber in das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) aufgenommen. Das Gesetz ist am 4. März 2021 in Kraft getreten.

Die Arbeit als Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam ist in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig.

Für die Tätigkeit in einem Testzentrum im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Testteam beginnt die Frist am 4. März 2021 und endet am 31. Dezember 2021.