Niedersachsen: Betriebskrankenkassen zahlen für Hautkrebsvorsorge

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen haben einen Rahmenvertrag über die Hautkrebsvorsorge abgeschlossen. Seit dem 1. Januar können Versicherte der beigetretenen Betriebskrankenkassen jährlich eine Früherkennungsuntersuchung auf Krankenversichertenkarte durchführen lassen.

Einmal im Jahr hat jeder Anspruch – keine Altersbeschränkung

HANNOVER - Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen haben einen Rahmenvertrag über die Hautkrebsvorsorge abgeschlossen. Seit dem 1. Januar können Versicherte der beigetretenen Betriebskrankenkassen jährlich eine Früherkennungsuntersuchung auf Krankenversichertenkarte durchführen lassen.

Die Untersuchung umfasst nach Mitteilung der KV Niedersachsen die Anamnese (Krankheitsvorgeschichte), eine körperliche Untersuchung auf Hautkrebs einschließlich Auflichtmikroskopie der Haut, die Hauttypbestimmung und die Dokumentation der Behandlung durch den Arzt.
Ergibt die Untersuchung das Vorliegen oder den Verdacht einer Hautkrebserkrankung, wird der Patient unverzüglich zu einer weitergehenden gezielten Diagnostik und Therapie überwiesen. Die Hautkrebsuntersuchung unterliegt keiner Altersbeschränkung. Die Versicherten haben einmal im Jahr Anspruch auf die Untersuchung. Welche Hautärzte die Leistungen anbieten, erfahren BKK-Versicherte bei ihren zuständigen Betreuungsstellen. „Hautkrebs ist früh erkannt fast zu 100 Prozent heilbar,“ so die KV Niedersachsen.
Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen ist beim BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen, Wolfgang Beyer (05 11) 34 84 41 00 verfügbar.