AOK korrigiert Falschdarstellung: Hautkrebsuntersuchung keine Kassenleistung

Das Hautkrebsscreening beim Hautarzt ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Anderslautende Tatsachenbehauptungen hat jetzt der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) von seiner Internetsite entfernt.

Krankenkasse zieht Fehlinformation im internet zurück

FREIBURG /BONN - Das Hautkrebsscreening beim Hautarzt ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Anderslautende Tatsachenbehauptungen hat jetzt der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) von seiner Internetsite entfernt.

Die mitgliederstärkste gesetzliche Krankenkasse reagierte damit auf einen Hinweis von Verbandsjustiziar Dr. Gerd Krieger, der die Kasse aufgefordert hatte die irreführende Information zum Thema „Individuelle Gesundheitsleistungen” zu unterlassen. Die AOK hatte Hautkrebs-Untersuchungen als Beispiel dafür angeführt, dass „nicht selten Ärzte” versuchten, „ihren patienten Leistungen zu ‚verkaufen’, die eindeutig in die Leistungspflicht der GKV fallen.”