Pressemitteilung 10/2022 • GKV-Spargesetz: Patientinnen und Patienten werden künftig länger warten müssen „Ein Weiter so kann es nach dieser Entscheidung nicht geben“

BERLIN –

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) hält die vom Bundestag mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedeten Vergütungsregeln für die schnellere Versorgung von neuen über die Terminservicestellen und Hausärzte vermittelten Patientinnen und Patienten für vollkommen unzureichend und nicht praktikabel. BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski warnt vor einem nächsten Schritt in Richtung einer weiteren Einschränkung der ärztlichen Freiberuflichkeit, wenn die Terminvergabe der Praxen in weiten Teilen in die Hände der Terminservicestellen gelegt wird.

„Der Bundesgesundheitsminister gaukelt der Öffentlichkeit vor, den protestierenden Ärztinnen und Ärzten entgegengekommen zu sein und gleichzeitig die Terminvergabe für Patientinnen und Patienten in den Facharztpraxen zu beschleunigen. Tatsächlich sind die ab 1. Januar 2023 geltenden Regeln aber eine Mogelpackung“, so BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski. Die möglichen Aufschläge auf die Grundpauschale bei einer Vermittlung durch die Terminservicestellen (TSS) oder den Hausarzt bei einer schnelleren Versorgung sowie eine extrabudgetäre Vergütung der erbrachten Leistungen kompensieren in keiner Weise die Honorarverluste in den dermatologischen Praxen, die durch die Abschaffung der alten Neupatientenregelung entstehen. Zudem war diese TSVG-Regelung nicht zuletzt an eine Ausweitung der Sprechstundenzeiten von 5 Stunden pro Woche gekoppelt, für die jetzt jegliche Grundlage fehlt und die ab Januar zurückgefahren werden muss! Weniger Sprechstundenzeiten bedeuten damit automatisch auch längere Wartezeiten auf den Facharzttermin.

Hinzu kommt, dass Praxen, die vermehrt Termine an die TSS melden, Gefahr laufen, diese nicht besetzt und damit auch nicht vergütet zu bekommen. „Das Risiko des Honorarausfallstragen die Praxen alleine – ganz zu schweigen von dem zusätzlichen Aufwand für unsere Medizinischen Fachangestelltenbei der Terminkoordination mit den Terminservicestellen“, kritisiert von Kiedrowski und warnt vor dem Verlust der Kontrolle über die Terminvergabe in den Praxen. Darüber hinaus ist völlig unklar, wie die TSS diese Mehrarbeit überhaupt leisten sollen. „Wenn es dazu eine Erhöhung der Personalkapazität in den Servicestellen geben muss, zahlt auch dies die Ärzteschaft aus den eigenen Honorartöpfen“, unterstreicht der BVDD-Präsident. „Unter dem Strich bedeutet das neue Gesetz: mehr Arbeit, mehr Bürokratie bei weniger Vergütung und schlechterer Patientenversorgung.“

Der Politik geht es nach Ansicht des BVDD aber auch nicht um eine Verbesserung der Versorgung, sondern lediglich um Kostendämpfung. „Dann sollte der Minister gegenüber Patientinnen und Patienten auch ehrlich sein. Wer mit der Abschaffung der Neupatientenregelung der Versorgung 400Millionen Euro entzieht, kann nicht ernsthaft behaupten, dass es keine Leistungseinschränkungen für die Versicherten geben wird“, so von Kiedrowski.

Gleichzeitig ist der BVDD-Präsident davon überzeugt, dass die seit Wochen andauernden Proteste gegen das GKV-Spargesetz auch nach der Verabschiedung durch den Bundestag nicht abebben werden. „Ein ‚Egal, weiter so‘ kann es in den niedergelassenen Praxen nach dieser Entscheidung eigentlich nicht mehr geben“, so von Kiedrowski. Diese seit Jahren eingeübte Verhaltensweise der Ärzteschaft haben auch Politik und Kostenträger verinnerlicht und ausgenutzt. „Aber steigende Energie-und Personalkosten, die allgemeine Inflation, ein kaum wahrnehmbarer Honorarabschluss für 2023, das TI-Desaster und nicht zuletzt die unverhohlene Begünstigung der Krankenhäuser bei gleichzeitiger Geringschätzung der Niedergelassenen haben für reichlich Frust bei Kolleginnen und Kollegen gesorgt. Ich rechne fest damit, dass es in den kommenden Wochen weitere Proteste der Ärzteschaft geben wird“, so der BVDD-Präsident.