Honorierung Rosstäuscherei: Online-Videosprechstunde in Gefahr

Pressemitteilung

BERLIN – Scheitert die gutgemeinte Initiative von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für eine bessere Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten durch Telemedizin an der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen?  

Nach dem jetzt bekannt gewordenen Beschlussentwurf zur Ausgestaltung der Videosprechstunde als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine stramme Budgetierung vorgesehen. Demnach könnte in vielen Arztpraxen nicht einmal jede Woche auch nur ein Video-Sprechstundentermin pro Arzt angeboten werden.  

Hinzu kommt: Nach dem den Medien vorliegenden Entwurf ist eine Honorierung von 137 Punkten geplant, was bei dem aktuell gültigen Punktwert einem Betrag 14,43 Euro entspricht. Schon diese Leistungsbewertung liegt erheblich unter dem kalkulierten Ansatz des zwischen BVDD und Techniker Krankenkasse (TK) vereinbarten und bereits laufenden Selektivvertrags zur Erprobung der Online-Videosprechstunden für Haut-Patienten.  

Die Pläne für die Bewertung der Videosprechstunde zur Einführung in den EBM zum 1. Juli 2017 sind ein Schlag ins Gesicht der – vor allem auf dem Lande wegen Ärztemangel – unterversorgten Patienten und enttäuscht auf Ärzteseite alle, die sich für eine flächendeckende Nutzung neuer Medien in der Patientenversorgung einsetzen.  

Sollten die Krankenkassen nicht noch einlenken, fordert der Berufsverband der Deutschen Dermatologen: Schluss mit der Rosstäuscherei! Keine Regelung auf der Basis einer solchen einschneidenden Mengenbegrenzung in Verbindung mit einer derartigen Unterbewertung der Leistung.  

An die Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Bewertungsausschuss appelliert der BVDD, der vorliegenden Beschlussvorlage in dieser Form nicht zuzustimmen, sondern die Bewertung in der Höhe an den Selektivvertrag BVDD/TK anzupassen und jede Art der praxisbezogenen Budgetierung für diese innovative Leistung zu streichen.  

Das System kennt genügend Instrumente, nicht begründete Mengenausweitung im Einzelfall zu sanktionieren.  

Hinweis an die Redaktionen: Wir stellen gerne Kontakt zu Mitgliedern der Leitung des Berufsverbandes her, die Ihnen Intention und Hintergründe dieser Presseinformation vertiefend erläutern.

 

Pressestelle des BVDD

Wolfgang Hardt
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