Bluthochdruckpatienten Bei HCT-Blutdrucksenkern regelmäßig zum Hautkrebsscreening

Pressemitteilung

BERLIN – Bluthochdruckpatienten, die mit Hydrochlorothiazid (HCT) behandelt werden, haben neuen Studien zufolge ein erhöhtes Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken. Ein direkter Zusammenhang konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) empfiehlt Patienten, die HCT einnehmen, regelmäßig das gesetzliche Hautkrebsscreening wahrzunehmen.

Die Hersteller von Arzneimitteln, die Hydrochlorothiazid (HCT) enthalten, haben in einem sogenannten „Rote-Hand-Brief“ darauf hingewiesen, dass die Einnahme von HCT vermutlich mit einem erhöhten Risiko für die Entstehung von hellem Hautkrebs (Basallzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom) assoziiert ist. HCT ist einer der am häufigsten verschriebenen Blutdrucksenker. In Deutschland leiden Schätzungen zufolge etwa 20-30 Millionen Menschen an Bluthochdruck. Etwa 45 Prozent dieser Patienten erhalten blutdrucksenkende Präparate, die HCT enthalten.

Die jetzt veröffentlichte Warnung basiert auf Auswertungen dänischer Studien. Die Wissenschaftler vermuten den Grund des erhöhten Risikos für hellen Hautkrebs in der photosensibilisierenden Wirkung von HCT. Das heißt, die Haut wird empfindlicher gegenüber Sonnenlicht. Ein direkter Kausalzusammenhang zwischen HCT-Einnahme und einem erhöhten Vorkommen von hellem Hautkrebs konnte in den Studien jedoch nicht erbracht werden. Außerdem wurden weder der Hauttyp der Betroffenen noch deren UV-Exposition berücksichtigt.

„Das Ergebnis kann auch Zufall sein, da sowohl die Einnahme von HCT-Präparaten als auch das Auftreten von hellem Hautkrebs vor allem die gleiche Altersgruppe, nämlich überwiegend ältere Menschen, betrifft“, erläutert BVDD-Interimspräsident Dr. Ralph von Kiedrowski. Der BVDD empfiehlt Patienten, die den Wirkstoff Hydrochlorothiazid einnehmen, regelmäßig am gesetzlichen Hautkrebsscreening teilzunehmen, um eine möglichst frühzeitige Diagnose zu gewährleisten. Die Früherkennungsuntersuchung wird alle zwei Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

„Außerdem raten wir Patienten, die auf HCT eingestellt sind, die Exposition gegenüber UV-Strahlung einzuschränken und für angemessenen Schutz vor Sonneneinstrahlung zu sorgen“, so von Kiedrowski. Auf keinen Fall sollten ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt HCT-Präparate abgesetzt werden.

 

wha/BVDD