Aktuell | Unterfinanzierung „Die Allergologie stirbt von selbst“

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Allergologen mahnen bessere Honorierung an

KÖLN – Im Rahmen des 10. Deutschen Allergiekongresses machte das „Aktionsforum Allergologie“ (AfA) erneut auf die Unterfinanzierung dieses Versorgungsbereichs aufmerksam. Dringend notwendig seien neue allergologische Ziffern im kommenden Facharzt-EBM. Konkrete Vorschläge liegen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dazu bereits vor.

„Wenn sich die Rahmenbedingungen so weiterentwickeln, wird die Allergologie von selbst aussterben“, warnte BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer mit Blick auf die schlechte Honorierung und die gesetzlichen Verordnungen. Die Zahl der Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Allergologie hat sich laut Prof. Wolfgang Wehrmann vom Vorstand des Ärzteverbands Deutscher Allergologen (AeDA) in den vergangenen rund acht Jahren halbiert. Bei der niedrigen Honorierung lohne es sich für Ärzte nicht, 18 Monate in die Zusatzbezeichnung zu stecken, so Wehrmann.

Das „Aktionsforum Allergologie“ (AfA), der Zusammenschluss der führenden allergologisch tätigen Verbände und Gesellschaften, dem auch der BVDD angehört, fordert deshalb eine angemessene Berücksichtigung allergologischer Leistungen im künftigen Facharzt-EBM. „Wir brauchen eine Gesprächsziffer, die den erhöhten Aufwand in der Betreuung von Allergiepatienten bei Aufklärung, Anamnese und Differenzialdiagnostik widerspiegelt“, so Strömer. Entsprechende Vorschläge hat das AfA der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bereits vorgelegt.

Dazu gehören auch Ziffern zur Abbildung der sublingualen Immuntherapie und des Nebenwirkungs-Managements. „Es ist wichtig, dass der anaphylaktische Schock bei hyposensibilisierten Patienten abgebildet wird“, betonte Strömer. Zudem hat der BVDD bei der KBV angeregt, den Berechnungsausschluss der allergologisch-diagnostischen Komplexe (GOP 30110 und 30111) im Behandlungsfall zu streichen.

Darüber hinaus verwies der BVDD-Präsident darauf, dass Ärzte die Kosten für Diagnostika wie Pricktestlösungen selbst tragen müssen, da diese über die Leistungsziffern 30110 und 30111 nicht abgebildet werden. Dies sei nicht länger hinnehmbar, insbesondere durch den starken Kostenanstieg bei den Allergiediagnostika in den letzten Jahren, unter anderem da diese auf europäischer Ebene als Arzneimittel deklariert werden. „Eine zentrale Frage in den Gesprächen mit den Krankenkassen wird es sein, ob es uns gelingt, diese Kosten als Sachkosten oder Sprechstundenbedarf auszugliedern“, unterstrich Strömer.

Daneben forderte AeDA-Präsidentin, PD Dr. Kirsten Jung, dass die Krankenkassen bundesweit für die Versorgung von Patienten mit Allergien extrabudgetär zusätzliche Gelder zur Verfügung stellen müssten. In einzelnen KVen ist dies bereits der Fall. „Allerdings müssen die Förderungen jedes Jahr neu verhandelt werden“, erläuterte Jung. „Wir brauchen Sondervereinbarungen in der Allergologie, wie es sie für die Onkologie und das ambulante Operieren gibt“, betonte sie.