Vakuumversiegelungstherapie bleibt auf dem Prüfstand

Gesundheitspolitik

Krankenkassen wollen Modellerprobung in die Hand nehmen

BERLIN - Einmal mehr hat der Gemeinsame Bundesausschuss seine Entscheidung über die Einführung der Vakuumversiegelungstherapie bei chronischen Wunden verschoben, wie auf der Abschlußpresssekonferenz der Vorsitzende des G-BA. Dr. Rainer Hess berichtete.

 


 In der Oktobersitzung monierte für das Institut zur Förderung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sein Leiter Prof. Peter Sawicki eine unzureichende Studienlage und wies auf unklare Risiken hin. Die Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft hingegen machten positive Erfahrungen im klinischen Versorgungsalltag geltend. Für Schwerkranke sei diese Therapieoption längst eine etablierte Behandlungsmethode.
Krankenkassenvertreter plädierten angesichts der unklaren Sachlage dafür,   die Behandlungsmethode in einer Studie  zu erproben. Im Rahmen dieses Projektes könne ausserdem geklärt werden, unter welchen Bedingungen die Vakuumversiegelungstherapie zugleich auch in der ambulanten Versorgung eingesetzt werden könne.
Die Rechtsgrundlage für ein solches Modellvorhaben unter Federführung der Krankenkassen hat die neueste Runde in der Gesundheitsreformgesetzgebung im so genannten Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetz geschaffen.