Honorar 2018 Rund 525 Millionen Euro mehr

Gesundheitspolitik

BERLIN – Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im kommenden Jahr entschieden. In der Summe ergibt sich nach Berechnungen der KBV ein Plus von 525 Millionen Euro. Der GKV-Spitzenverband spricht dagegen von einer Milliarde Euro.

Insgesamt seien die Verhandlungen für die Ärzteschaft nicht erfreulich verlaufen, sagte kurz nach der Entscheidung der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen. Der GKV-Spitzenverband habe während mehrerer Gespräche in den vergangenen Wochen immer wieder eine Nullrunde vorgeschlagen. „Aus meiner Sicht ein völlig absurdes Vorgehen“, so Gassen auf dem KBV-eigenen Videokanal.

Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, hat der erweiterte Bewertungsausschuss, in dem jeweils drei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder vertreten sind, eine Entscheidung getroffen. Diese sei gegen die Stimmen der Ärzteschaft gefallen, betonte Gassen. Demnach steigt der Orientierungspunktwert im nächsten Jahr um 1,18 Prozent auf 10,6543 Cent (bisher 10,53 Cent). „Dies ist sicherlich unzulänglich“, urteilte der KBV-Chef. Man habe eine höhere Steigerung „für sinnvoll und notwendig erachtet“.

Die Kassenärzte waren mit einer Forderung von 2,4 Prozent in die Verhandlungen gegangen. Außerdem hatten sie mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, um die haus- und fachärztliche Versorgung gezielt zu fördern. „Selbst einen Multimorbiditätszuschlag für Patienten mit mehreren chronischen Erkrankungen und die längst überfällige Nachbesserung am Chronikerzuschlag haben die Kassen kategorisch abgelehnt“, kritisierte der Vize-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.

Herausgekommen ist ein Plus von 525,6 Millionen Euro. Diese gliedern sich laut KBV wie folgt auf:

  • Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 437,8 Millionen Euro.
  • Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 79,3 Millionen Euro.
  • Für den nicht vorhersehbaren Anstieg des Behandlungsbedarfs im Jahr 2015 müssen die Kassen zusätzlich 8,5 Millionen Euro bereitstellen.

Die Kassenseite spricht dagegen von einer Honorarsteigerung um eine Milliarde Euro und rechnet 400 Millionen Euro für extrabudgetäre Leistungen sowie 63 Millionen Euro für die Stärkung des nichtärztlichen Praxispersonals (NäPa) zum Honorarpaket hinzu. Die extrabudgetären Leistungen müssten aber auch tatsächlich zusätzlich erbracht werden, betonen hingegen die KBV-Vertreter. Zudem wies KBV-Vize Hofmeister darauf hin, dass das Geld für die NäPa bereits seit 2014 den Ärzten zustehe. Mangels einsatzfähiger NäPa sei es jedoch nicht ausbezahlt worden. Das Geld sei jetzt einfach einbudgetiert worden und stehe daher nun ab 2018 auch real zur Verteilung zur Verfügung.

Mit dem erzielten Ergebnis blieben die Probleme des Investitionsstaus in den Praxen erhalten, so KBV-Chef Gassen. Eine kürzlich veröffentlichte Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI), hatte einen Investitionsstau in den Arztpraxen von durchschnittlich mehr als 15.000 Euro im Jahr ergeben. Die Kassen gingen nach den Worten Gassens von „vermeintlichen Wirtschaftlichkeitsreserven aus, die sie in ungeahnter Höhe vermuten“. Dafür gebe es aber aus Sicht der KBV überhaupt keinen Beleg. „Wir stellen einfach fest, dass bei einer insgesamt hervorragenden Kassenlage der gesetzlichen Krankenversicherungen die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten bei derartigen Entwicklungen des Orientierungswertes sukzessive abgehängt werden, sodass wir hier perspektivisch eine Versorgungsgefährdung sehen.“

Angesichts des mageren Ergebnisses plädiert die KBV dafür, Honorarabschlüsse wieder mit Kassenverbänden tätigen zu können. Diese hätten häufig eine größere Versorgungsnähe und seien stärker bereit, in die Versorgung ihrer Patienten zu investieren. „Wir halten es für dringend notwendig, dass der Gesetzgeber hier nachschärft“, sagte Gassen.

Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes bezeichnete das Ergebnis hingegen als „eine maßvolle Entscheidung, die sowohl den Honorarinteressen der niedergelassenen Ärzte als auch denen der Beitragszahler gerecht wird“.

 

wha/BVDD