Mindeststandards für Solarien gefordert

Gesundheitspolitik

Gesetz soll Hautkrebserkrankungen verringern

BERLIN - Seit dem 4. August ist das "Gesetz zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung" rechtskräftig, das Solarien untersagt, junge Leute unter 18 zu bestrahlen. Inzwischen bereitet das Bundesumweltministerium eine ergänzende Verordnung mit Sicherheitskriterien für Erwachsene vor, die Solarien weiterhin nutzen. 

In die laufende Meinungsbildung haben sich Strahlenschutzkommission (SSK), die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) und die Deutsche Krebshilfe eingeschaltet. „Um diejenigen zu schützen, die sich nicht von einem Solarienbesuch abhalten lassen, müssen Mindeststandards in die Verordnung aufgenommen werden, die von internationalen Experten erarbeitet wurden“, fordert Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Seit über acht Jahren weisen die Deutsche Krebsgesellschaft, die ADP und die SSK auf die krebserregende Wirkung von UV-Strahlung in Solarien hin und raten grundsätzlich von einer Nutzung zu kosmetischen Zwecken ab. "Solarien sind auch keine medizinischen Einrichtungen. Wenn eine UV-Therapie erforderlich ist, darf diese nur von einem qualifizierten Arzt in Klinik oder ärztlicher Praxis unter Abwägung einer aktuellen wissenschaftlichen Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen", betont Prof. Eckhard Breitbart, zweiter Vorsitzender der ADP.
Im einzelnen fordern ADP, SSK und Deutsche Krebshilfe die Berücksichtigung folgender Mindestanforderungen an Solarien:
- Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m2
- Schutz vor Sonnenbränden
- Verbot von Münz-Solarien
- Verzicht auf Bräunungsbeschleuniger
- keine Werbung mit möglichen biopositiven Effekten der UV-Strahlung
- Absolvierung einer anerkannten Schulung des Personals über den sicheren Umgang mit UV-Strahlung
- Einsatz von UV-Strahlung zu therapeutischen Zwecken nur in Kliniken oder in ärztlichen Praxen
Außerdem weist die Strahlenschutzkommission darauf hin, dass der Vitamin-D-Bedarf durch die natürliche UV-Strahlung ausreichend gedeckt werden kann.
Eine aktuelle Umfrage der ADP und der Deutschen Krebshilfe zeigt, dass 75 Prozent der Bevölkerung das neue Solariennutzungsverbot für Minderjährige bereits kennen, 93 Prozent begrüßen es. „Diese hohe Zustimmung ist für unsere Aufklärungsarbeit ein wichtiger Meilenstein. Denn mit dem Nutzungsverbot steigt die Chance, dass junge Menschen gar nicht erst zu Solariennutzern werden und die Neuerkrankungszahlen für Hautkrebs langfristig sinken. Die Neuerkrankungen an Hautkrebs werden weiter steigen, wenn nicht entschlossen reagiert wird“, mahnt Breitbart.