Länder werden in Bedarfsplanung mit einbezogen

Gesundheitspolitik

Gesundheitsminister einigen sich auf Eckpunkte für Versorgungsgesetz

BERLIN - Die Länder-Gesundheitsminister einigten sich mit Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler auf die Eckpunkte des geplanten Versorgungsgesetzes. Demnach werden die Länder stärker in die Bedarfsplanung mit einbezogen. Parallel dazu liefen weitere Gespräche in der Schwarz-Gelben Koalition.

Noch vor Ostern will Rösler die Eckpunkte für das Gesetz präsentieren, das im Sommer in das Gesetzgebungsverfahren entlassen werden soll und bereits zum 1. Januar 2012 nach dem Willen des Gesundheitsministers in Kraft treten wird.
Nach mehrmonatigen Beratungen zwischen Bund und Ländern wurden diesen jetzt mehr Rechte in der Bedarfsplanung eingeräumt.
Die Einigung sieht vor, dass Landesausschüsse von Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen eingesetzt werden, über die die Länder die Rechtsaufsicht erhalten. Sollten sich diese Gremien nicht über die Richtlinien zur Bedarfsplanung einig werden, können die Landesregierungen die Verteilung der Kassenarztsitze mit Ersatzverordnungen bestimmen, um Versorgungslücken zu schließen. In den Landesausschüssen erhalten die Länder ein Mitberatungs- und Initiativrecht; zudem werden sie an den Beratungen des G-BA zu Fragen der Bedarfsplanung beteiligt.
Auch die Kommunen werden in die Versorgung einbezogen: wenn in unterversorgten Gebieten die KVen einen Kassenarztsitz nicht besetzen können, erhalten kommunale Träger die Möglichkeit zur Errichtung einer Eigeneinrichtung.


Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz Stefan Grüttner (Hessen, CDU), zeigte sich zufrieden über das Ergebnis: „Das ist ein Erfolg für die Länder, aber vor allem für die Patienten.“ Seine rheinland-pfälzische Amtskollegin Malu Dreyer (SPD) zeigte sich dagegen enttäuscht, weil die Ministerkonferenz keine stärkere Delegation von Ärzteaufgaben auf Schwestern und Pfleger beschloss.
„Insgesamt soll das gesamte Versorgungsgesetz dazu beitragen, dass der Arztberuf attraktiver wird, insbesondere in ländlichen Gebieten", erläuterte Bundesminister Philipp Rösler (FDP) nochmals die Zielsetzung des Gesetzesvorhabens. In seinem Haus war erstmals die Rede davon, dass es keinen grundsätzlichen Ärztemangel, sondern ein Verteilungsproblem zwischen Land und Ballungsgebieten gebe. Durch eine gezielte Indiskretion kam das Positionspapier des Gesundheitsministeriums zum Versorgungsgesetz an die Öffentlichkeit, dass der ärztliche Nachrichtendienst (äND) veröffentlichte.
„Es ist erforderlich zeitnah ein Bündel sachgerechter Maßnahmen zu ergreifen, um den für die Qualität der Patientenversorgung zu erwartenden negativen Folgen eines Ärztemangels in strukturschwachen ländlichen und urbanen Regionen frühzeitig und nachhaltig zu begegnen“, heißt es in dem Papier und weiter: „Es werden zusätzlich kreative Maßnahmen und Ideen notwendig sein, um die Tätigkeit in der medizinischen Versorgung im und für den ländlichen Raum attraktiv zu halten.“


Auch wenn es bei der Zielsetzung Einigkeit zwischen den Koalitionären gibt, steckt der Teufel wie so oft im Detail. In dem Papier wird klar benannt, wo bislang Konsens erzielt werden konnte und wo es weiteren Beratungsbedarf gibt. So sind vor allem die Fragen, wie mit freiwerdenden Praxen in überversorgten Gebieten umgegangen werden soll und welche Rolle künftig Medizinische Versorgungszentren spielen werden weiter ungelöst (DER DEUTSCHE DERMATOLOGE berichtete).
In einem Punkt jedenfalls hält Rösler Wort, was seine Wahlversprechen angeht: „Leitidee unserer Überlegungen und Vorschläge ist die Verbesserung bzw. der Erhalt der freiheitlichen Ausübung des Arztberufes und der Diagnose- und Therapiefreiheit. Die gesetzlichen Vorgaben müssen daraufhin überprüft werden, wo es ein zuviel an Bürokratie gibt und wie diese abgebaut werden kann. Der freie Beruf des Arztes muss wieder ermöglicht und geschützt werden.“