KVen gemeinsam gegen 116b in seiner jetzigen Form

Gesundheitspolitik

Anhaltender Protest gegen geplante spezialärztliche Versorgung

BERLIN - In einem gemeinsamen Positionspapier haben 16 Kassenärztliche Vereinigungen (alle außer Berlin) ihre Ablehnung der Einführung einer spezialärztlichen Versorgungsebene formuliert. In dem an Gesundheitsminister Daniel Bahr und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses gerichteten Papier werden erhebliche Nachbesserungen gefordert.

„In Übereinstimmung mit ihren Vertreterversammlungen erklären die Vorstände der genannten Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinschaftlich, dass sie die im Referentenentwurf für das GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorgesehenen Regelungen für die spezialärztliche Versorgung (§ 116b SGB V in der Fassung des GKV-VSG) in der bestehenden Form ablehnen“, teilen die 16 KVen in einer gemeinsamen Pressemeldung mit.

Gefordert werden erhebliche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf:

• Quartalsweiser Überweisungsvorbehalt durch Vertragsärzte
• Zwingende Einbeziehung von Kooperationsvereinbarungen
• Qualitätssicherung durch die Kassenärztliche Vereinigung gemäß GKV-Standard
• Gleiche Qualitätsstandards in beiden Sektoren (persönliche Leistungserbringung unter Wahrung des Facharztstandards)
• Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung
• Einzelleistungsvergütung bei gleicher Honorierung ärztlicher Tätigkeit in beiden Sektoren ohne Mengenbegrenzung
• Keine Bereinigung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (mGV) je Versichertem bei den KVen
• Ersatz der dem Gemeinsamen Bundesausschuss zugedachten Regelungsvorgaben durch dreiseitige Verträge zwischen den an der spezialärztlichen Versorgung Beteiligten
• Eingrenzung auf seltene Erkrankungen (fünf Erkrankungen pro eine Million Einwohner) und nachgewiesene Versorgungsdefizite
• Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Klärung eines Sicherstellungsbedarfes


Die KVen befürchten, dass sich ohne diese Korrekturen die Intention des Gesetzgebers, Sektorengrenzen zu überwinden, ins Gegenteil verkehrt. „In der aktuellen Entwurfsfassung des GKV-VSG manifestiert sich die ambulante spezialärztliche Versorgung als zusätzliches ambulantes Versorgungssegment neben den „klassischen“ Sektoren – mit allen problematischen Konsequenzen im Versorgungsalltag“, heißt es in der Meldung.

Darüber hinaus würde mit dem Entwurf die Sicherstellungs- und Ordnungsfunktion der KVen in Frage gestellt. „So steht insbesondere das Prinzip des ungeregelten Zugangs zur neuen Versorgungsebene („jeder darf, der kann“) im Widerspruch zum Reformansatz einer am regionalen Versorgungsbedarf orientierten Zulassungssteuerung, der ansonsten den Entwurf des GKV-VSG wie ein roter Faden durchzieht“, kritisieren die KVen.