Keine Beanstandung aber deutliche Hinweise

Gesundheitspolitik

Gesundheitsministerium präzisiert den Prüfauftrag zum Hautkrebsscreening

BONN - Beanstandet hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Beschluss zum Hautkrebsscreening als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Schreiben vom 29. Januar nicht. Der Normgeber hat jedoch noch einmal unterstrichen, dass die Entscheidung "spätestens fünf Jahre nach Inkraftreten der geänderten Krebsfrüherkennungs- Richtlinienänderung überprüft werden muß. Dies gelte insbesondere für die Altersgrenze und ebenso für für die Senkung von Mortalität und bzw. oder Morbidität.


Die Evidenzbasis, betont das BMG, sei derzeit unzureichend. Deutliche Kritik übt das BMG daran, dass die im G-BA-Beschluß vorgesehene Evaluation diese Zielgrößen "nicht bzw. nur sehr eingeschränkt" berücksichtigt. Daher erwarte das Ministerium, dass in spätestens fünf Jahren "geprüft wird, inwiefern geeignete Mortalitäts- und Morbiditätsparameter in die Evaluation des Hautkrebsscreenings mit einzubeziehen sind" und zwar "möglichst unter Einbindung der epidemiologischen Krebsregister der Länder".


Die Neureglung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundes-Anzeiger in Kraft