Selbstverwaltung KBV droht die Staatsaufsicht

Gesundheitspolitik

Bundesgesundheitsminister Gröhe reißt der Geduldsfaden  

BERLIN – Der Immobilien- und Führungsskandal in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) spitzt sich zu. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hat das Bundesgesundheitsministerium den Kassenärzten gedroht, die Körperschaft einer Staatsaufsicht zu unterstellen, wenn sie mehrere Probleme nicht auf der Vertreterversammlung am 23. Mai durch entsprechende Beschlüsse löst.  

Dem Bericht zufolge listet Gröhes Abteilungsleiter Ulrich Orlowski in einem vierseitigen Schreiben Gründe für Rechtsbrüche bei der KBV auf. Zum einen geht es um die überhöhten Versorgungsansprüche des 2014 wegen Krankheit vorzeitig zurückgetretenen Ex-KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler, gegen den bereits mehrere Strafanzeigen laufen. Zum anderen verlangt das Ministerium von der KBV die Einstellung und Klärung überhöhter Ruhestandzahlungen an weitere frühere Beschäftigte. Dabei geht es um Millionenbeträge.  

Darüber hinaus, so die FAZ, erwartet Gröhe eine zügige Klärung der aus dem Ruder gelaufenen und wohl unrechtmäßigen Immobilienfinanzierung für KBV-Neubauten in Berlin. Grund für die Finanzierung war auch die Weigerung der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, der KBV den Umzug von Köln nach Berlin zu genehmigen. Jetzt sollen Teile der Geschäfte rückabgewickelt werden. Dazu bedarf es neuer Gutachten, die der Vorstand bis zum 20. Mai vorlegen muss.  

Auch mit Blick auf den seit Jahren herrschenden Streit innerhalb der Führungsriege der KBV, der sich bis in die Vertreterversammlung zieht, ist Gröhe mit seiner Geduld am Ende. Angemahnt werde in dem Schreiben die Rückkehr zu einem kooperativen Handeln.  

Gröhe droht der KBV mit dem Einsetzen einer Staatsaufsicht, sollte die Vertreterversammlung keine Lösungsansätze präsentieren. Im Sozialgesetzbuch V ist eine sogenannte Notfallvollmacht für das Bundesgesundheitsministerium – das die Rechtsaufsicht über die KBV hat – vorgesehen. Diese kommt in Frage, wenn Vorstand oder Vertreterversammlung die Funktionsfähigkeit der Körperschaft gefährden.

Laut Ärzte Zeitung sollen nun am 22. Mai die Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung zu einer Vorbesprechung zusammenkommen.

 

wha/BVDD