120. Deutscher Ärztetag Hautärzte fordern Verbot von Laser-Behandlungen durch Laien

Gesundheitspolitik

FREIBURG – Der 120. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Laser- und Intensive-Pulsed-Light-Behandlungen (IPL-Behandlungen) durch Laien wie Kosmetikerinnen zu unterbinden. Eine aktuelle Studie weist erneut auf erhebliche Gefahren hin.

 Auf Initiative von Hautärzten hat der Deutsche Ärztetag, das Parlament der Ärzteschaft, ein Verbot von Laser- und IPL-Behandlungen durch Laien gefordert. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die auf europäischer Ebene laufenden Bemühungen unterstützen, um die Laser- und IPL-Behandlungen durch Laien zu unterbinden und die notwendigen medizinischen Standards zur Sicherheit der Bevölkerung zu etablieren.  

„Eine aktuelle Publikation aus Italien zeigt, dass es bei 14 Patienten nach Laserbehandlung von pigmentierten Hautveränderungen durch Laien zur Ausbildung von schwarzem Hautkrebs gekommen ist“, erläuterte der Münchener Dermatologe Dr. Josef Pilz den Hintergrund seines Antrages vor der verfassten deutschen Ärzteschaft. Im Rahmen der Behandlung wurde laut der italienischen Studie keine Gewebeprobe des Muttermals vorgenommen. Die Patienten hatten die Laienbehandlung gewählt, weil diese ohne die histologische Abklärung kostengünstiger angeboten wurde.

„Seit 14 Jahren setzt die Bundesregierung die Regelungen im Sinne des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) nicht um“, hieß es weiter in der Begründung. In diesem Gesetz wurden bisher die Handhabung von Sonnenbänken sowie die Gefahr von Ultraschalluntersuchungen geregelt, nicht aber der Umgang mit Laser- und IPL-Geräten. Zuletzt war im aktuellen Koalitionsvertrag eine Klarstellung angekündigt worden. Doch die Frage, wer IPL-Geräte und Laser anwenden darf, ist weiterhin unbeantwortet.

Hautärzte und nun auch der 120. Deutsche Ärztetag fordern, dass derjenige, der einen Laser oder ein IPL-Gerät benutzt, zur Differentialdiagnose fähig sein muss, das heißt, er muss wissen, ob das Pigmentmal bei der Haarentfernung mitbehandelt oder nicht behandelt werden darf. Bei Fehlbehandlung besteht die Gefahr, dass ein schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) übersehen wird, wie die aktuellen Fälle aus Italien zeigen.

 

wha/BVDD