G-BA prüft Fettabsaugung bei Lipödem auf Nutzen

Gesundheitspolitik

Sachverständige haben Gelegenheit zur Stellungnahme

BERLIN - Das Bewertungsverfahren für Nutzen und Risiken der Liposuktion beim Lipödem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am 1. April begonnen. Nun haben Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis einen Monat Zeit, per Fragebogen eine erste Einschätzung abzugeben. Der G-BA entscheidet dann, ob die Operation Kassenleistung wird.

Die Zeit läuft: Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 1. April ist der endgültige Startschuss für das Bewertungsverfahren der Liposuktion beim Lipödem durch den G-BA gefallen. Das Ergebnis der Nutzenbewertung gemäß §§ 135 Abs. 1 und 137c SGB V entscheidet darüber, ob die Operation künftig ambulant und stationär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewendet werden kann, teilte der G-BA mit.

Ab der Bekanntmachung haben nun Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis, Dachverbände von Ärztegesellschaften sowie Spitzenverbände der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen, aber auch Spitzenorganisationen der Hersteller von Medizinprodukten und -geräten einen Monat Zeit eine erste Einschätzung des operativen Verfahrens abzugeben.

Als Grundlage der Einschätzung dient ein auf der Homepage des G-BA abrufbarer Fragebogen zur Liposuktion (Link siehe unten). Maßgeblich für den Gemeinsamen Bundesausschuss bei seiner Bewertung sind die wissenschaftlichen Belege, die die Experten zur Begründung ihrer jeweiligen Einschätzung – in einer ebenfalls dort abrufbaren Tabelle – anführen sollen. Binnen Monatsfrist ab Veröffentlichung müssen sowohl die Einschätzung als auch das Literaturverzeichnis in elektronischer Form an der G-BA übermittelt werden (E-Mail: liposuktion@g-ba.de).

Bereits am 22. Mai 2014 war das Beratungsverfahren über die Fettabsaugung bei Lipödem auf Antrag der Patientenvertretung beim G-BA mit einem Beschluss offiziell eingeleitet worden. „Die Bewertung, die der G-BA auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage durchführt, wird zur Klärung beitragen, ob es Nutzenbelege für diese Methode gibt und ob Risiken mit einer Liposuktion einhergehen können. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den zum Teil erheblichen Leidensdruck der Betroffenen begrüßen wir den Antrag der Patientenvertretung ausdrücklich“, ließ damals Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des für die Beurteilung zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung, wissen.

Dass es fast ein Jahr bis zur jetzigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger und damit zum eigentlichen Startschuss gedauert hat, erklärte eine Sprecherin des G-BA auf Anfrage mit der „nach Themen und Ressourcen priorisierenden“ Verfahrensweise im Unterausschuss Methodenbewertung.