Gesetzänderung Chroniker-Regelung "sozial unausgewogen"

HamburgGesundheitspolitik

"Grundsätzlich begrüße ich, dass sich der Bundesausschuss geeinigt hat, wer künftig als chronisch krank gilt und deshalb nur 1 statt 2 % seines Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten muss", sagt BVDD-Generalsekretär Dr. Michael Reusch. Die notwendige Korrektur sei dringend erforderlich gewesen. "Diese Regelung ändert allerdings nichts daran, dass sich die Situation chronisch kranker Menschen durch die neue Gesetzgebung gegenüber früher entscheidend verschlechtert hat", so Reusch.

Die Situation chronisch kranker Menschen hat sich durch die neue Gesetzgebung entscheidend verschlechtert, denn bislang waren sie nach §62 des Sozialgesetzbuches vollständig von Zuzahlungen befreit, wenn sie wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang wegen derselben Krankheit Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 Prozent ihres Bruttoeinkommens geleistet haben. Ebenfalls ersatzlos weg gefallen ist die Regelung in §61, nach der beispielsweise Sozialhilfeempfänger, Heimbewohner und andere Menschen mit sehr geringen Einkommen von Zuzahlungen befreit waren.”

Reusch kritisiert, dass die öffentliche Diskussion um die Chroniker-Regelung kaum aufgreift, „dass hier Menschen zusätzlich belastet werden, deren permanente Krankheit sie in ihrer Erwerbsbiographie und in ihrer Lebensqualität ohnehin erheblich einschränkt.“ Das sei ein Novum in der jüngeren Geschichte dieses Landes und eine Richtung, „die wir zutiefst ablehnen.”