Chroniker-Regel: Der Patientennutzen sollte im Vordergrund stehen

Gesundheitspolitik

Deutscher Psoriasis-Bund wehrt sich gegen "kontrollierende Eingriffe in das Arzt-Patientenverhältnis"

Hamburg - In die laufende Debatte über die Umsetzung der Chroniker-Richtlinie hat sich der Deutsche Psoriasisbund (DPB) eingeschaltet und gegen die fehlende wissenschaftlichen Grundlagen gewendet, das in § 62 SGB V vom Gesetzgeber geforderte therapiegerechte Verhalten darzustellen.

„ Es gibt durchaus widersprüchliche Therapieregime und die grundsätzliche Einschätzung eines determinierten Verhaltens, ohne wissenschaftlich evidente Parameter, behält einen hohen subjektiven Anteil trotz hervorragenden medizinischen Fachwissens. Jede Therapie ist immer in den Kontext des individuellen Lebens zu stellen und muss unter dem patientenrelevanten Nutzen gesehen werden,“ erklärt dazu der Beirat des DPB wörtlich. Die Psoriasis der Haut und der Gelenke sei abhängig von einer individuellen, multifaktoriellen Genese mit teilweise genetischer Prägung, der phasengerecht begegnet werden müsse. Gerade bei der Psoriasis seien für den einzelnen Arzt die Komorbiditäten des Patienten nicht überschaubar, weil der Arzt nicht umfassend über alle weiteren Behandlungen informiert sein kann.
„Im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts, des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit, des Gleichheitsgrundsatzes, des Rechts auf Nichtwissen und des Schutzes der Familie müssen zumutbare Faktoren eine rechtssichere Verhaltensfeststellung unter therapeutischen Bedingungen bei Schuppenflechte bestimmen,“ fordert der DPB weiter. „Jeder kontrollierende Eingriff in die Arzt-Patienten-Situation konterkariert den politischen Willen der partnerschaftlichen Entscheidungsfindung in der Behandlungssituation, kündigt das gegenseitige Vertrauen auf und ist datenschutzrechtlich bedenklich.“
Nach DPB-Angaben fehlen randomisierte klinische Studien, die überprüfbare patientenrelevante Nutzen-Kriterien darstellen und mit sehr hoher Spezifität und Sensitivität Verhaltenskriterien bei Psoriasis definieren. Der Terminus „therapiegerechtes Verhalten“ sollte daher zumindest im Bezug zu jeweils geltenden evidenzbasierten Therapieleitlinien gesehen werden, an denen sich Arzt und Patient hinsichtlich der gewählten Therapieentscheidung orientieren.