Appell: Regelversorgung muß aufgewertet werden!

Gesundheitspolitik

BVDD-Vorstand in Klausur

BERLIN - Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen fordert die Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherung auf, die Unterfinanzierung der wohnortnahen hautärztlichen Regelversorgung zu beenden. "Mit Beträgen zwischen 16 und 23 Euro im Regelleistungsvolumen (RLV) ist eine medizinisch angemessene, regelhafte hautärztliche Versorgung eines gesetzlich Krankenversicherten über einen Zeitraum von drei Monaten nicht darstellbar", erklärte das Präsidium des BVDD nach einer außerordentlichen Klausurtagung zum Vergütungschaos 2009.

Gleichzeitig warnt der BVDD-Vorstand davor, die Unterfinanzierung weiter zu verschärfen: Sollte der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses Bestand haben, die ohnehin zu geringen Mittel für die Regelleistungsvolumen weiter zu kürzen, um daraus Sonderversorgungsbedarf und Strukturverträge zu finanzieren, wäre das für die "Restversorger" finanziell der Todesstoß.

Bei realistischer Betrachtung der Kosten und des dermatologischen Behandlungsbedarfs – beispielsweise von Allergikern, chronisch hautkranken Neurodermitikern oder Schuppenflechtekranken, multimorbiden älteren Menschen mit chronischen Wunden und vielen anderen Patientengruppen, die Dermatologen ambulant versorgen – hält der BVDD ein Regelleistungsvolumen von mindestens 40 Euro sowie qualitätsgesicherte Zuschläge für zwingend erforderlich, um die bestehende Unterversorgung zu beenden.

 

Darüber hinaus unterstützt der BVDD die Forderung der in der GFB Bayerns organisierten Berufsverbände, wie in der hausärztlichen Versorgung eine Hausarztpauschale in der fachärztlichen Versorgung eine kontaktunabhängige Facharztpauschale einzuführen, um ddie wohnortnahe fachärztliche Versorgung sicherzustellen.

Der BVDD-Vorstand unterstützt seine Landesverbände, in regional angepassten Protestaktionen gegen die anhaltende Unterfinanzierung der medizinischen Versorgung vorzugehen. Der BVDD wird bundesweit die Patienten über die verheerende Situation der Dermatologie unterrichten. Zugleich bittet er um Verständnis und Unterstützung bei den weiteren Kampfmaßnahmen.
- Kurzarbeit
- Praxisschließungen
- aufwendigere Behandlungen nur noch gegen Kostenübernahmeerklärung

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Folgen einer dauerhaften ambulanten Unterversorgung spürbar zu machen.

Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit den Landesleitungen des BVDD die Kalkulationsgrundlagen der Vergütungsreform 2009 jeder einzelnen KV überprüft und gegebenfalls auch aufsichtsrechtliche Schritte eingeleitet.

Von den KVen erwartet der Vorstand des BVDD eine korrekte Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen, insbesondere auch die Begrenzung möglicher Honorarverwerfungen in einer Übergangsphase bis zum 31.12. 2010. In diesem Zusammenhang verweist der Vorstand des BVDD auch auf das aufsichtsrechtliche Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums vom Oktober 2008, wonach für besonderen Versorgungsbedarf Mittel aus den Rücklagen mobilisiert werden sollen.