Anweisung: Aufsicht soll die weitere Entwicklung beobachten

Gesundheitspolitik

Ministerium läßt Entscheidung zum Hautkrebsscreening unbeanstandet

BERLIN - Das Bundesgesundheitsministerium wird den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 23. Oktober zum Hautkrebsscreening nicht beanstanden. "Für eine willkürliche und unter keinen Umständen nachvollziehbare Beschlussfassung bei der Bewertung der Leistungen des Hautkrebsscreenings ergab sich kein durchgreifender Anlass", heißt es im Antwortschreiben des zuständigen Abteilungsleiters Franz Knieps an das Präsidium des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen. Die Beteiligten hätten in den Beratungen argumentiert, dass das Vergütungsniveau des Hautkrebsscreenings zum 1. Januar 2009 im Schnitt derjenigen Vergütung entspreche, die die Krankenkassen schon bis zum 30. Juni 2008 im Rahmen von Modellvorhaben geleistet haben.

Knieps weist in seinem Schreiben weiter darauf hin, dass die Aufsicht bei den Landesgesundheitsministerien angewiesen worden seien, die weitere Entwicklung zu beobachten. Die regionalen Vertragspartner – das sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen – hätten die Möglichkeit bei erhöhtem Versorgungsbedarf zusätzliche Mittel aus der Rücklage bereitzustellen.