Versorgungsstärkungsgesetz VSG: „Eklatante Schwächung der ambulanten Versorgung“

Gesundheitspolitik

Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz reißt nicht ab

MÜNCHEN/GREIFSWALD - Sowohl die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) als auch die der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommerns (KVMV) kritisieren das Versorgungsstärkungsgesetz scharf. Während dabei in Bayern große Einigkeit besteht, lassen die Hausärzte in Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Resolution platzen.

Im Vorfeld der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) hatten fachärztliche Berufsverbände in einer Beschlussvorlage das anstehende Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) deutlich kritisiert. Die Resolution kam auf Bestreben der hausärztlichen Mehrheit in der VV jedoch nicht zustande. „Ich finde es bedauerlich, dass diese von vielen Verbänden unterzeichnete Resolution bei den hausärztlichen Kollegen in der VV der KVMV keine Unterstützung erhielt“, erklärte VV-Mitglied Dipl.-Med. Angelika von Schütz nach der Sitzung.

Nach Ansicht der Vorsitzenden der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern des NAV-Virchow-Bundes hielten die hausärztlichen Vertreter offenbar den Passus zur politisch angestrebten stringenten Trennung der Versorgungsbereiche für problematisch. „Dabei war es uns mit dieser Resolution gerade wichtig ein Zeichen zu setzen für ein gemeinsames Miteinander der fach- und hausärztlichen Kollegen auch in Mecklenburg-Vorpommern“, so von Schütz. Dies sei nun nicht gelungen. Sie forderte, den Dialog zwischen Haus- und Fachärzten dennoch fortzuführen.

Einigkeit wie selten herrschte dagegen auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Die VV-Vorsitzende Dr. Petra Reis-Berkowicz betonte nach der einstimmigen Verabschiedung gleich mehrerer Anträge zum Versorgungsstärkungsgesetz, dass sie so eine „eindeutige Haltung und Geschlossenheit der VV-Mitglieder bislang selten erlebt habe“. Die Vertreterversammlung der KVB warnte eindringlich vor den Folgen des Gesetzes. Sollte es auf Basis des momentanen Entwurfsstandes umgesetzt werden, hätte dies eine eklatante Schwächung der ambulanten Versorgung zu Lasten aller niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie deren Patienten zur Folge.