Der neue DermaOne-Vertrag Vertrag zur besonderen Versorgung der Schuppenflechte jetzt auch für Neurodermitis

BerlinHautarztnews

Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) haben ihren seit April 2019 geltenden bundesweiten Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Schuppenflechte-Patientinnen und -Patienten um die Indikation Neurodermitis erweitert. Außerdem verringert sich der bürokratische Aufwand für teilnehmende Dermatologinnen und Dermatologen. Der erweiterte Vertrag mit dem Namen „DermaOne“ gilt ab dem 1. Januar 2022.

DermaOne soll die leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit der Diagnose mittelschwere bis schwere Psoriasis (Schuppenflechte) und/oder mittelschwere bis schwere Neurodermitis durch gezielte Maßnahmen verbessern. Der bundesweit geltende Vertrag ist konzipiert für Patientinnen und Patienten, die eine indikationsgerechte Behandlung mit sogenannten Biologika, PDE-4-Hemmern, JAK-Inhibitoren oder Fumaraten erhalten.

Neben der TK, die die Verhandlungen mit dem BVDD geführt hat, waren bereits zehn weitere Krankenkassen (BARMER, DAK, HEK, hkk, IKK classic, KKH, Novitas BKK, pronova BKK, R+V BKK und VIACTIV) dem früheren Psoriasis-Vertrag beigetreten. Diese übernehmen nun auch den DermaOne-Vertrag. Insgesamt erreicht das Angebot damit knapp 33 Millionen Menschen und damit rund 45 % der gesetzlich Versicherten. Dem Vertrag können weitere Krankenkassen beitreten.

Auf ärztlicher Seite steht DermaOne zugelassenen, angestellten oder ermächtigten Dermatologinnen und Dermatologen offen, die BVDD-Mitglied sind, über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung der Schuppenflechte und/oder der Neurodermitis mit immunmodulierenden Arzneimitteln wie Fumaraten, Biologika, JAK-Inhibitoren oder PDE-4-Hemmern verfügen und sich regelmäßig zu den beiden Krankheitsbildern fortbilden. Die teilnehmenden Dermatologinnen und Dermatologen erhalten für die aufwändige Versorgung von Menschen mit Schuppenflechte und/oder Neurodermitis mit den genannten Arzneimitteln Pauschalen außerhalb der budgetierten Vergütung sowie zusätzlich Wirtschaftlichkeitsboni bei der Verordnung rabattierter Arzneimittel.

Das bereits aus dem Psoriasis-Vertrag bewährte – und nun um JAK-Inhibitoren und Fumarate ergänzte – Ampelsystem für Arzneimittel bleibt erhalten. Es wird regelmäßig aktualisiert und informiert Ärztinnen und Ärzte über den therapeutischen Nutzen und die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arzneimittel. Für zusätzliche Attraktivität des Vertrages auf ärztlicher Seite sorgt ein Abbau der Dokumentationspflichten.

BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski, der auf Seiten des Berufsverbandes die Verhandlungen geführt hat: „Wir freuen uns sehr über die Erweiterung und bürokratische Vereinfachung des neuen DermaOne-Vertrages, der nun auch eine Versorgung unserer Neurodermitis-Patienten nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen ermöglicht. Der Vertrag schafft die Grundlage für eine deutliche bessere Versorgung der beiden wichtigsten chronisch-entzündlichen Hauterkrankungen. Insbesondere auch die einfachere Handhabung im Praxisalltag macht DermaOne für Kolleginnen und Kollegen attraktiver als der bisherige Vertrag.“

Nach den für Verträge nach §140a SGB V geltenden Bestimmungen müssen teilnehmende Patienten schriftlich zustimmen. Diese Teilnahmeerklärung der Versicherten geht an die Helmsauer Curamed Managementgesellschaft für Selektivverträge, Nürnberg. Die Teilnahmeerklärungen der Ärzte werden an die richter care consulting GmbH  (rcc), Köln, die mit dem Vertragsmanagement beauftragt wurde, gesendet.

Alle Informationen und die stets aktuellen für die Teilnahme erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte Dermatologinnen und Dermatologen bei rcc.

 

wha/BVDD