Bitte teilnehmen: Zi‐Praxis‐Panel Verlängerung der Erhebungsfrist bis 30. April 2021

BerlinHautarztnews

Derzeit befragt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) mehrere tausend niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) zur wirtschaftlichen Situation ihrer Praxen. Der BVDD ruft seine Mitglieder zur Teilnahme auf. Je größer der Rücklauf ist, desto aussagefähiger sind die Informationen. Daher hat das Zi die Erhebungsfrist bis zum 30. April 2021 verlängert.

 

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"Die Erhebung ist wichtig, um mit den gewonnenen Daten die Kalkulationsgrundlagen der vertragsärztlichen und ‐psychotherapeutischen Vergütung zu überprüfen. Nunmehr bereits zwei Jahre in Folge konnten wir mit Hilfe der Ergebnisse aus dem Zi‐Praxis‐Panel einen realen Rückgang der Überschüsse von Vertragsärzten und ‐psychotherapeuten nachweisen", unterstreicht der Vorstandsvorsitzende des Zi, Dr. Dominik Graf von Stillfried, die Bedeutung der Teilnahme. Vor dem Hintergrund pandemiebedingt steigender Kosten und finanzieller Verluste werde die Erhebung 2020 besonders wichtig sein, um Forderungen an Krankenkassen und Gesetzgeber abzuleiten. Die Befragung liefert wichtige Daten für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen, für die Weiterentwicklung des EBM und für die wissenschaftliche Forschung im Zi. 

Ende Januar 2021 wurden hierfür die Erhebungsunterlagen an etwa 55.000 Praxen versandt. Inzwischen haben sich bereits zahlreiche Vertragsärzte und -psychotherapeuten an der aktuellen Erhebungswelle beteiligt, heißt es aus dem Zi. Jedoch sei immer noch jeder weitere Teilnehmer wichtig, um ein wirklich belastbares Daten-Fundament zu erhalten. Daher wurde die Erhebungsfrist bis zum 30. April 2021 verlängert.

Wie in den Vorjahren ist die Befragung in zwei Teile gegliedert: Der erste Teil ist von den Teilnehmenden auszufüllen. Hier geht es um Merkmale der Praxis sowie um Angaben zu den Inhabern und Angestellten in der Praxis. Im zweiten Teil geht es um die Finanzdaten der Praxen. Da das ZiPP im Kern die wirtschaftliche Seite der Praxistätigkeit beschreiben soll, ist dieser Teil von großer Bedeutung und schließt den Steuerberater regelmäßig mit ein.

In der aktuellen Erhebungswelle wird das ZiPP erstmals als reine Online-Erhebung durchgeführt. Hierdurch wird die Teilnahme der Ärzte und Psychotherapeuten vereinfacht. Zur Erhebung der Finanzdaten der Praxen besteht trotz der Umstellung auf die Online-Erhebung weiterhin die Möglichkeit, einen papiergebundenen Fragebogen zu bestellen. Hierfür wurde ein Bestellformular eingerichtet, welches unter www.zi-pp.de aufgerufen werden kann.

Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandspauschale und profitieren von einem individuellen Praxisbericht, der nach Auswertung aller Daten an die Teilnehmenden versendet wird. Die Aufwandspauschale beträgt 210 Euro je Einzelpraxis, 360 Euro je Gemeinschaftspraxis bis drei Inhaber und 410 Euro je große Gemeinschaftspraxis mit vier oder mehr Inhabern, sofern eine Bestätigung zu den Finanzdaten vorliegt. Um die Aufwandspauschale auszahlen und den Praxisbericht übermitteln zu können, sind die Personendaten der Teilnehmenden erforderlich. Das Zi garantiert ein höchstmögliches Maß an Datenschutz. So werden den Angaben zufolge diese personenbezogenen Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi-Treuhandstelle verarbeitet. Das Zi erfährt nicht, wer am ZiPP in Person teilnimmt.

Die Angabe dieser Personendaten durch die Teilnehmenden erfolgt bei der Zi-Treuhandstelle durch ein Online-Formular. Dies dient primär dem Zweck, einen einfachen und übersichtlichen Ablauf für die Teilnahme anzubieten. Der Zeitaufwand kann dadurch erheblich reduziert werden. Für Fragen steht die Zi-Treuhandstelle unter der Rufnummer 030 4005 2444 zur Verfügung. Die Zi-Treuhandstelle ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr erreichbar. Alternativ kann die Zi-Treuhandstelle per E-Mail an kontakt@avoid-unrequested-mailszi-treuhandstelle.de erreicht werden.

 

wha/BVDD