Umverteilung zu Lasten des Hautkrebsscreenings

Gesundheitspolitik

Erweiterter Bewertungsausschuss korrigiert die Honorarverteilung

BERLIN - Auf Druck einzelner Landesregierungen und aus den KVen hat der Erweiterte Bewertungsausschuss seine Beschlüsse vom August 2008 in Teilen revidiert und einzelnen KVen einen höheren Anteil an der Gesamtvergütung zugestanden. So erhält die KV Rheinland-Pfalz jetzt einen Zuschlag auf die Honorarsumme von 2007 von 8,6% statt der ursprünglich beschlossenen 5,7%, Nordrhein 6,5% statt 3,6%. Für die KV Schleswig-Holstein gibt es nach dem jüngsten Beschluss jetzt 6,3% statt 3,9% und für Baden-Württemberg 2,5% statt 1,5% mehr.

Darüber hinaus hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die überfällige Regelung zur künftigen Förderung der ambulanten Operationen getroffen. Die in Kapitel 31.2 des EBM genannten Leistungsbewertungen werden zunächst um 15 Prozent aufgewertet, und ab 2009 zum Orientierungspunktwert vergütet, so dass ein kalkulatorischer Punktwert von 4,0 Euro-Cent erreicht wird. Die in Kapitel 31.6 genannten Bewertungen werden nach dem gleichen Verfahren um 2% aufgewertet.

Einem weiteren Beschluss des Erweiterten Bewertungsauschusses zur Folge erhalten Gemeinschaftspraxen ab 1. Januar 2009 wieder einen Zuschlag. Er beträgt neu 10% auf die Ordinationsgebühr.


Finanziert werden die neu beschlossenen Mehrausgaben nicht durch zusätzliches Geld sondern durch Umverteilung: Wie die KBV bekannt machte, muss die KV Bayern demnach 0,5 Prozent abgeben und erhält jetzt nur noch einen Zusschlag von 6,3%, die Bremer Ärzte verlieren 0,1% auf 7,6%.

Außerdem senkte der Erweiterte Bewertungsausschuss einvernehmlich den Orientierungspunktwert im Zuge einer Anpassung an die neu berechnete Grundlohnsummenentwicklung von 3,5085 Eurocent auf 3,501 Euro-Cent ab.

Weitere Mittel in erheblichem Umfang hat der Erweiterte Bewertungsausschuss durch eine Änderung des Beschlusses von Ende August zum Hautkrebsscreening mobilisiert. Als einzige Präventionsleistung soll das Hautkrebsscreening nämlich ab 2009 nicht weiter zum kalkulierten Durchschnittspunktwert von 4,4 Euro-Cent vergütet werden, sondern ab 1. Januar 2009 zum dann geltenden einheitlichen Orientierungspunktwert. Von der bereits im August beschlossenen generellen Anhebung der Punktzahlen für Präventionsleistungen zum 1. Januar 2009 wird das Hautkrebsscreening als einzige Leistung ausdrücklich ausgenommen.

Diese zunächst nur gerüchteweise bekannt gewordene Information bestätigte die KBV auf Anfrage. Das bedeutet: statt der bereits beschlossenen 26,62 Euro, soll es ab 1.1. für das Hautkrebsscreening lediglich noch 21.20 Euro geben.

Gegen die erkennbare Diskriminierung der Fachgruppe und willkürliche Änderung der Beschlüsse vom 27./28. August hat der geschäftsführende Vorstand massiv mit einer Pressemitteilung protestiert und zugleich das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert im Zuge der Aufsicht einzuschreiten. (s. unten Dokument zum Download)