Bereits im Februar hatte der BVDD seine Mitglieder informiert, dass man bei Verhandlungen zur Weiterentwicklung der novellierten GOÄ die Aufnahme der Ganzkörperfotografie (Total-Body-Mapping) als neue Gebührenziffer in die GOÄ beantragt habe. Aus Sicht des Berufsverbandes handelt es sich bei der Ganzkörperaufnahme um eine grundsätzlich andere Technik als bei der videosystemgestützten Bilddokumentation (Videodermatoskopie). Der wesentliche Unterschied liegt nicht in der Art der Bildaufnahme, sondern in der diagnostischen Fragestellung: Während die videosystemgestützte Untersuchung auf die punktuelle Beurteilung ausgewählter Einzelläsionen ausgerichtet ist, verfolgen Ganzkörperaufnahmen (Bodymapping) das Prinzip einer systematischen, verlaufsorientierten Inventarisierung der gesamten Hautoberfläche. Beide Verfahren – so die Argumentationslinie – können kombiniert werden, sind aber nicht austauschbar.
Der Argumentation für eine neue Ziffer sind BÄK und PKV-Verband nun gefolgt und haben die neue Gebührenordnungsziffer 4120 Ganzkörperfotografie (Total Bodymapping) in die GOÄneu aufgenommen. Die Bewertung der neuen Gebührenordnungsziffer wurde von BÄK und PKV-Verband auf 100,00 Euro festgelegt.
Wichtig ist, dass die neue Ziffer 4120 neben der bereits aufgenommenen und mit 51,34 Euro bewerteten Ziffer 4119 Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen abgerechnet werden kann – mit einer medizinischen Begründung, die in der Rechnung anzugeben ist.
Line-field konfokalen optischen Kohärenztomographie (LC-OCT)
Ebenfalls von BVDD und DDG beantragt worden war die Aufnahme der Line-field konfokalen optischen Kohärenztomographie (LC-OCT) in die GOÄneu. Auch dieser Forderung sind BÄK und PKV-Verband nachgekommen und haben die beiden folgenden Ziffern geschaffen:
4144
Line-field konfokale optische Kohärenztomographie (LC-OCT) zur präoperativen Beurteilung von Schnitträndern bei geplanten operativen Eingriffen an der Haut,
Die Bewertung der neuen Gebührenordnungsziffer wurde von BÄK und PKV-Verband auf 300,00 Euro festgelegt.
einschließlich
- strukturierter Markierung und Unterteilung des Schnittrandes in Quadranten
- multipler hochauflösender In-vivo-Untersuchung der Schnittränder in mindestens vier Messpositionen - ggf. indikationsbedingter Erweiterung des Schnittrandes mit erneuter tomographischer Bewertung
- computerunterstützter Bildrekonstruktion und -analyse
- ärztlicher Befundung, Bewertung und dokumentierter Festlegung des operativen Vorgehens,
je Sitzung
Die Leistung nach Nummer 4144 ist neben der Leistung nach Nummer 4145 oder 4140 nicht berechnungsfähig.
4145
Line-field konfokale optische Kohärenztomographie (LC-OCT) einer umschriebenen Hautläsion,
Die Bewertung der neuen Gebührenordnungsziffer wurde von BÄK und PKV-Verband auf 200,00 Euro festgelegt.
einschließlich
- Indikationsstellung und patientenbezogener Vorbereitung
- hochauflösender bildgebender In-vivo-Untersuchung in horizontaler und vertikaler Ebene - computerunterstützter Bildrekonstruktion und -analyse
- ärztlicher Befundung und Bewertung
- bildbasierter Dokumentation,
je Sitzung
Die Leistung nach Nummer 4145 ist neben der Leistung nach Nummer 4144 oder 4140 nicht berechnungsfähig.
Darüber hinaus findet sich in der aktualisierten Version der GOÄneu ein weitere neue Gebührenordnungsziffer, die die Dermatologie betrifft:
4142
Elektrochemotherapie oder Bleomycin-Elektrosklerotherapie (BEST),
Die Bewertung der neuen Gebührenordnungsziffer wurde von BÄK und PKV-Verband auf 200,00 Euro festgelegt.
einschließlich
- Infusion des Chemotherapeutikums - Durchführung der Elektroporation
Hier geht es zur aktuelle Version der GOÄneu.
wha/BVDD
