Streit um Mehrkosten durch Versorgungsgesetz beigelegt

Gesundheitspolitik

Bahr und Schäuble einigen sich

BERLIN - Das Versorgungsstrukturgesetz (VStrG) kann wie geplant am 3. August im Kabinett behandelt werden. Nach übereinstimmenden Medienberichten einigten sich Gesundheitsminister Daniel Bahr und Finanzminister Wolfgang Schäuble über die Finanzierung des Gesetzes.

Sollten die Mehrausgaben für die Ansiedlung von Ärzten in unterversorgten Gebieten dazu führen, dass die Kassen Zusatzbeiträge erheben müssen, soll der fällige Sozialausgleich nicht vom Bundeshaushalt getragen werden.


Das GKV-FinG sieht vor, dass künftige Kostensteigerungen alleine von den Arbeitnehmern durch Zusatzbeiträge zu tragen sind, diese werden für einkommensschwache Versicherte aber auf 2 Prozent des Einkommens beschränkt. Für darüber hinaus gehende Belastungen ist ein Sozialausgleich vorgesehen, der vom Bundeshaushalt zu tragen wäre.


Die jetzt von Bahr und Schäuble getroffene Einigung sieht vor, dass 2014 die Mehrausgaben durch das VStrG evaluiert werden. Sie sollen dann nicht durch den Bundeshaushalt gedeckt, sondern an anderer Stelle im Gesundheitssystem eingespart werden. Im Gespräch sind hier etwa, die Zahl der Krankentransporte oder der Klinikaufenthalte zu senken.