Pläne zur Hautkrebsfrüherkennung SpiFa und BVDD kritisieren den Versuch, Hautkrebsscreenings verstärkt in die allgemeinmedizinische Versorgung zu verlagern

BerlinPressemitteilung

Der SpiFa übt gemeinsam mit dem BVDD scharfe Kritik an Bestrebungen der DEGAM, die Hautkrebsfrüherkennung im Rahmen eines Primärarztmodells zunehmend in die allgemeinmedizinische Versorgung zu verlagern. Dazu zählt auch der GKV-Sparvorschlag, das gesetzliche Hautkrebsscreening zunächst auszusetzen und den G-BA überprüfen zu lassen, ob KI-gestützte Systeme in hausärztlicher Hand zur Hautkrebsdetektion ausreichen. Für den BVDD gehören entsprechende Screenings als eine hochspezialisierte diagnostische Aufgabe in die Hände qualifizierter dermatologischer Fachärztinnen und Fachärzte.

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Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele Menschen wieder ins Freie. Gleichzeitig steigt durch intensive UV-Strahlung das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Über den Zeitraum der vergangenen 20 Jahre ist allein die Zahl stationärer Behandlungen um 87,5 Prozent gestiegen, im Fall von hellem Hautkrebs hat sie sich sogar mehr als verdoppelt. Hautkrebs macht inzwischen einen erheblichen Anteil aller stationären Krebsbehandlungen aus, mit steigender Tendenz. Im ambulanten Bereich werden jährlich 1,2 Millionen helle Hautkrebse und rund 245.000 maligne Melanome diagnostiziert und behandelt.

Einem präzise durchgeführten Hautkrebsscreening (HKS) kommt daher eine immer wichtigere Bedeutung zu. Es entscheidet im Zweifel über Leben und Tod. Neben Fachärztinnen und Fachärzten für Dermatologie darf das HKS in Deutschland auch von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern mit einer Zusatzqualifikation (8-stündiger Kurs) durchgeführt werden. Ziel dieser Regelung ist, das HKS möglichst niedrigschwellig breiten Bevölkerungsschichten anbieten zu können. Ein solches „Basis-Screening“ begrüßt der BVDD, um möglichst viele GKV-Versicherte zu erreichen und für das Thema Hautkrebs zu sensibilisieren. Allerdings ist aus Sicht des BVDD die mehrstündige Fortbildung für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner mit einer mehrjährigen fachärztlichen dermatologischen Weiterbildung nicht vergleichbar.

Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie verfügen über eine umfassende Ausbildung, langjährige Erfahrung in der Beurteilung auch atypischer und schwer einzuordnender Hautveränderungen sowie etablierte Qualitäts- und Dokumentationsstrukturen. Diese Expertise ist entscheidend, um maligne Läsionen frühzeitig zu erkennen, sicher von harmlosen Befunden abzugrenzen und unmittelbar die richtigen therapeutischen Schritte einzuleiten.

Die Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat hingegen vorgeschlagen, dass Dermatologinnen und Dermatologen erst bei einem hausärztlich festgestellten „Anfangsverdacht“ eingebunden werden. Ein solcher Filter kann nach Ansicht des BVDD jedoch dazu führen, dass Patientinnen und Patienten mit frühen, klinisch subtilen Hautveränderungen gar nicht erst zur fachärztlichen Abklärung gelangen.

Gesetzliche Hautkrebsscreening ist bewusst ein „anlassloses Screening“ 

Der Präsident des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen, Dr. med. Ralph von Kiedrowski, betont: „Das gesetzliche Hautkrebsscreening ist bewusst als „anlassloses Screening“ konzipiert, denn wenn bereits ein Anlass, also ein Hautkrebsverdacht, besteht, ist es für eine echte Früherkennung, insbesondere von Vorstufen (Präcancerosen) schon zu spät. Außerdem beinhaltet das HKS auch Elemente der primären Prävention, z.B. den richtigen Umgang mit UV-Belastung, also der Hautkrebsverhinderung!“

Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich, ergänzt: „Die geplante Verlagerung zentraler diagnostischer Leistungen in die hausärztliche Versorgung verkennt die Komplexität moderner Fachmedizin. Spezialisierte diagnostische Leistungen wie das Hautkrebsscreening sollten weiterhin dort verankert bleiben, wo die entsprechende fachärztliche Kompetenz umfassend vorhanden ist. Gerade in der Früherkennung kommt es entscheidend auf Erfahrung und eine differenzierte Beurteilung an. Die Patientensicherheit muss hier oberste Priorität haben.“

Unbestritten ist, dass Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner einen wichtigen Beitrag in der kontinuierlichen medizinischen Versorgung leisten. Die primäre Verantwortung für spezialisierte Früherkennungsleistungen muss jedoch dort bleiben, wo sie medizinisch am besten aufgehoben ist: bei fachärztlich qualifizierten Dermatologinnen und Dermatologen.

Mit Sorge betrachtet Dr. von Kiedrowski daher auch die Zunahme KI-gestützter Hautanalysen in Drogeriemärkten sowie rein digitale Angebote abseits des fachärztlichen dermatologischen Standards, die Hautveränderungen per Smartphone bewerten und häufig mit Produktempfehlungen verknüpft sind.

Dr. von Kiedrowski warnt: „Wer Hautkrebs und die Vorstufen sowie die Differentialdiagnosen nicht sicher selbst erkennen kann, dem hilft auch eine KI nicht weiter, insofern widerspreche ich der jetzt kursierenden These der DEGAM, für eine Früherkennung von Hautkrebs reiche ein Allgemeinmediziner mit KI-Unterstützung aus, ganz entschieden!“

Angesichts solcher Entwicklungen ist es aus Sicht des BVDD umso wichtiger, die Hautkrebsfrüherkennung als festen Bestandteil einer verlässlichen medizinischen Versorgung zu erhalten. Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Auffälligkeiten fachkundig beurteilt und notwendige diagnostische und therapeutische Schritte ohne Verzögerung eingeleitet werden.

 

Über den Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
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