Viactiv setzt Regressterror fort Neue Musterschreiben für Widerspruch und Klage

BerlinHautarztnews

Die Viactiv-Krankenkasse hat in verschiedenen KV-Regionen – beispielsweise in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz – erneut Regressforderungen gegen allergologisch tätige Ärztinnen und Ärzte gestellt. Grund ist wieder einmal der Vorwurf, nicht zugelassene Therapieallergene zulasten der GKV verordnet zu haben. Der BVDD rät zum Widerspruch. Im Mitgliederbereich finden Kolleginnen und Kollegen entsprechende Musterschreiben.

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Der BVDD rät seinen Mitgliedern, die von ihrer zuständigen Prüfungsstelle einen Regressbescheid der Viactiv bekommen haben, Widerspruch einzulegen. Dazu stellt der BVDD zwei Musterschreiben bereit – eines für den Widerspruch bei der Prüfungsstelle, eines für eine Klage vor dem Sozialgericht. BVDD-Mitglieder finden die Musterschreiben im Mitgliederbereich auf dieser Website oben rechts. Die Schreiben hat der Ärzteverband Deutscher Allergologen (AeDA) entworfen, mit dem der BVDD bei dieser Angelegenheit kooperiert. Die Schreiben können gerne verwendet werden.

Hier geht es zum anmeldepflichtigen Mitgliederbereich. Bitte halten Sie Ihre Zugangsdaten bereit.

 

 

wha/BVDD