Mehrkosten durch Versorgungsgesetz halten sich im Rahmen

Gesundheitspolitik

KBV mit eigenen Berechnungen

BERLIN - Die möglichen Zusatzkosten, die durch das geplante Versorgungsstrukturgesetz (VStrG) entstehen, belaufen sich nach Berechnungen der KBV auf höchstens 792 Millionen Euro. Mit diesen eigenen Berechnungen weist die KBV Meldungen des GKV-Spitzenverbandes, dass VStrG sei eine „Gelddruckmaschine für Ärzte“ mit 2,7 Milliarden Euro Mehrkosten, entschieden zurück.

„Es gibt keinen Anlass zu behaupten, dass durch das Gesetz 2,7 Milliarden Euro mehr für die Versorgung zur Verfügung stehen – so sehr wir uns das auch wünschen würden“, sagte der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Köhler nach Meldung des ärztlichen Nachrichtendienst (äND) bei einem Pressegespräch.

Auf die Kostenentwicklung würden sich nur vier Regelungen des Gesetzes auswirken: die spezialärztliche Versorgung, der Strukturfonds gegen Unterversorgung, die Förderung besonderer Leistungen und Praxen sowie die Begrenzung der extrabudgetären Leistungen wie belegärztliche Leistungen oder ambulante Operationen.

Sollte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens doch noch eine Konvergenzregelung, wie von der KBV gewünscht, in das Gesetz aufgenommen werden, könnten auch dadurch zusätzliche Kosten entstehen, so Köhler.

Die KBV habe mit diesen Parametern verschiedene Szenarien durchgerechnet und kam auf mögliche Zusatzkosten im Zeitraum 2012 bis 2014 von 277 Millionen bis 792 Millionen Euro.

Im Bereich der vertragsärztlichen Leistungen würde es sich nur bei den Mitteln für den Strukturfonds um echte Zusatzkosten handeln, so Köhler. Diese würden sich nach Berechnungen der KBV für die Jahre 2012 bis 2014 auf 74,1 Millionen Euro belaufen.