Eilverfahren Dermanostic GmbH gegen Berufsverband der Deutschen Dermatologen: Landgericht Berlin gibt BVDD recht

BerlinPressemitteilung

Das Landgericht Berlin hat den Antrag des Hautcheck-App-Anbieters Dermanostic gegen den Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 3. April 2023 ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Der BVDD hatte zuvor gegenüber seinen Mitgliedern in einem Sonderrundbrief seinen kritischen Standtpunkt zum Geschäftsmodell des Start-ups geäußert, worüber das Handelsblatt berichtete.

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Das Handelsblatt berichtete am 11. März 2023 unter der Überschrift „Verband bremst Start-ups aus“ über einen Sonderrundbrief des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD). In dem Artikel des Handelsblatts heißt es:

„Dermanostic-Mitgründerin Alice Martin ist perplex, als sie am 7. März den „Sonderrundbrief“ des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVVD) erhält: Mit drastischen Worten rät der Verbandsvorstand darin den 3500 Mitgliedern von einer Zusammenarbeit mit Martins Unternehmen ab. Die Qualität von Dermanostic überzeuge den BVDD nicht, heißt es in dem Schreiben. […]


Dermanostic will die Einmischung des Verbands in den Markt nicht länger hinnehmen. „Wir prüfen derzeit juristische Schritte“, sagt Alice Martin.“

Grund für den Sonderrundbrief des BVDD waren E-Mails des Hautcheck-App-Anbieters Dermanostic GmbH (Dermanostic) an BVDD-Mitglieder. In diesen E-Mails wurde für die Teilnahme an einem Netzwerk von Hautarztpraxen geworben. Der BVDD hat daraufhin in dem erwähnten Sonderrundbrief seinen Standpunkt gegenüber den BVDD-Mitgliedern mitgeteilt.

In der Folge hat Dermanostic anwaltliche und gerichtliche Schritte gegen den BVDD eingeleitet: Das Unternehmen hat den BVDD durch eine Anwaltskanzlei abmahnen lassen. Mit der Abmahnung wurde der BVDD zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Hinblick auf Äußerungen in dem Rundbrief aufgefordert. Zudem wurde dem BVDD mit gerichtlichen Schritten gedroht – aus Sicht des BVDD ein unberechtigter Versuch, dem BVDD verbieten zu lassen, sich kritisch zu der Hautcheck-App „dermanostic“ zu äußern. Um sich gegen die Angriffe zu wehren, hat der BVDD die auf das Wettbewerbsrecht spezialisierte Düsseldorfer Prozessrechtskanzlei Löffel Abrar eingeschaltet.

Dermanostic hat dann einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Berlin eingereicht, um dem BVDD mehrere Äußerungen in dem Sonderrundbrief im Eilverfahren gerichtlich verbieten zu lassen.

Das Landgericht Berlin hat den Antrag von Dermanostic gegen den BVDD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 3. April 2023 ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. In dem Beschluss des Gerichts wird erläutert, dass die mit dem Eilantrag angegriffenen Äußerungen des BVDD in dem Sonderrundbrief nicht unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und auch aus anderen Gründen nicht unzulässig sind. Die Richter des Landgerichts bestätigen in ihrer Entscheidung die Auffassung des BVDD, dass der Verband einen kritischen Standpunkt äußern durfte. Zitat aus dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 4. April 2023 (Aktenzeichen 61 O 4/23 Kart):

„Im vorliegenden Fall fallen die angegriffenen Aussagen, das Geschäftsmodell der Antragstellerin sei den niedergelassenen Dermatologen gegenüber „sehr unfair“, die Qualität ihres Angebots überzeuge den Antragsgegner nicht und die Nutzer der App der Antragstellerin kämen mit einer Anspruchshaltung in die Praxen, die dort nicht befriedigt werden könne, als Meinungsäußerungen in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, auf den sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch der Antragsgegner als juristische Person des Privatrechts berufen kann.“

Weiter schreiben die Richter in ihrer Entscheidung:

„Die Frage der Teilnahme von niedergelassenen Dermatologen an telemedizinischen Angeboten ist offenbar ein Thema, das diesen Berufsstand intensiv beschäftigt. Hier muss sich der Antragsgegner als Berufsverband freier äußern können als zu einem Thema, das für den Berufsstand von nur untergeordneter Bedeutung ist.“

Dermanostic kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Der Präsident des BVDD, Dr. med. Ralph von Kiedrowski, begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Berlin:

„Der Hautcheck-App-Anbieter Dermanostic GmbH hatte sich per E-Mail an unsere Mitglieder gewandt, um diese für ihr Netzwerk niedergelassener Ärzte zu gewinnen. Unsere Mitglieder konnten erwarten, dass wir uns als Berufsverband zu der Frage äußern, wie der BVDD die Teilnahme an dem Netzwerk von Dermanostic einschätzt. Wir waren mehr als erstaunt über das anwaltliche und gerichtliche Vorgehen von Dermanostic gegenüber dem BVDD. Wir begrüßen, dass die Richter Dermanostic in ihrer Entscheidung erklärt haben, dass solche Äußerungen des BVDD vom grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt sind.“

 

Über den Berufsverband der Deutschen Dermatologen
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) ist der Zusammenschluss der in Deutschland niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzte zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen. Der BVDD hat 3.700 Mitglieder und setzt sich aktiv für verbesserte Rahmenbedingungen zur Versorgung hautkranker Menschen ein, fördert den Nachwuchs in der Dermatologie und beteiligt sich an den großen gesundheitspolitischen Diskussionen rund um Versorgungsinnovationen, medizinischen Fortschritt und neue Technologien. Zu den klassischen Aufgaben des BVDD gehören zudem Schulungen und Weiterbildungen für seine Mitglieder.

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