Neuer DermaNova-Vertrag gilt seit 1. Oktober 2026 KNAPPSCHAFT und BVDD bauen Versorgungsangebot für Menschen mit chronischen Hauterkrankungen aus

BerlinPressemitteilung

Die KNAPPSCHAFT und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) haben einen neuen Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen. Der Vertrag mit dem Namen „DermaNova“ ist zum 1. Oktober 2026 gestartet und gilt exklusiv für Versicherte der KNAPPSCHAFT. Er richtet sich an Menschen, die unter den chronischen Hautkrankheiten Psoriasis und atopische Dermatitis sowie Prurigo, Urtikaria und Akne inversa leiden. Ziel ist, die fachärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit diesen Erkrankungen gezielt zu stärken.

Studio Romantic/stock.adobe.com

„DermaNova“ ist auf eine strukturierte und intensivierte dermatologische Versorgung ausgerichtet. Im Mittelpunkt stehen die gezielte Abstimmung der Therapie auf die individuelle Erkrankungssituation und eine engmaschige fachärztliche Betreuung. Damit soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Hauterkrankungen weiter verbessert und stärker am individuellen Bedarf ausgerichtet werden. Der bundesweit geltende Vertrag ist konzipiert für Patientinnen und Patienten, die eine indikationsgerechte systemische Therapie erhalten.

„Mit dem DermaNova-Vertrag schaffen wir gemeinsam mit der KNAPPSCHAFT ein weiteres gezieltes Versorgungsangebot für Menschen mit chronisch-entzündlichen Hauterkrankungen. Die fünf Indikationen sind mit einem hohen und zum Teil sehr komplexen fachärztlichen Versorgungsbedarf verbunden. Der Vertrag ermöglicht eine strukturierte und intensive Betreuung und trägt dazu bei, die Behandlung stärker an der individuellen Situation der Patientinnen und Patienten auszurichten“, sagt Dr. Ralph von Kiedrowski, Präsident des BVDD, der auf Seiten des Berufsverbandes die Verhandlungen geführt hat.

Auch die KNAPPSCHAFT setzt mit „DermaNova“ auf eine Weiterentwicklung der Versorgung ihrer Versicherten. „Menschen mit chronischen Hauterkrankungen haben oft einen erheblichen Leidensdruck. Wir freuen uns daher, dass wir die Versorgung unserer betroffenen Versicherten mit dem neuen Angebot stärken können“, hebt Petra Brakel, Mitglied der Geschäftsführung der KNAPPSCHAFT, hervor.

Auf ärztlicher Seite steht „DermaNova“ zugelassenen, angestellten oder ermächtigten Dermatologinnen und Dermatologen offen, die Mitglied im BVDD sind und über entsprechende Erfahrung in der Behandlung der eingeschlossenen Erkrankungen verfügen. Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte verpflichten sich zudem zur regelmäßigen krankheitsspezifischen Fortbildung. Für die besondere Versorgung ihrer eingeschriebenen Patientinnen und Patienten erhalten die teilnehmenden Dermatologinnen und Dermatologen die vertraglich vereinbarten Pauschalen außerhalb der budgetierten Vergütung.

Mit dem Start des DermaNova-Vertrages zum 1. Oktober 2026 gehen der BVDD und die KNAPPSCHAFT neue Wege in der Zusammenarbeit im Bereich der besonderen dermatologischen Versorgung. Der neue Vertrag ergänzt das Selektivvertragsportfolio des BVDD um ein mit der KNAPPSCHAFT vereinbartes Versorgungsangebot für fünf relevante dermatologische Indikationen.

 

Über die KNAPPSCHAFT
Die KNAPPSCHAFT zählt zu den großen Krankenkassen in Deutschland. Sie kombiniert den Schutz der Kranken- und Pflegeversicherung mit einer ganzheitlichen Versorgung: In ihrem medizinischen Kompetenznetz arbeiten Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Pflegekräfte, Gesundheits- und Versicherungsfachleute Hand in Hand. Mit individuellem Service auf hohem Leistungsniveau begleitet die KNAPPSCHAFT ihre Versicherten so durch alle Lebensbereiche. Weitere Informationen unter www.knappschaft.de. Sie gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. 

 

Über den Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD)
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD) ist der Zusammenschluss der in Deutschland niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzte zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen. Der BVDD hat aktuell rund 4.200 Mitglieder und setzt sich aktiv für verbesserte Rahmenbedingungen zur Versorgung hautkranker Menschen ein, fördert den Nachwuchs in der Dermatologie und beteiligt sich an den großen gesundheitspolitischen Diskussionen rund um Versorgungsinnovationen, medizinischen Fortschritt und neue Technologien wie Telemedizin, für die die Dermatologinnen und Dermatologen in Deutschland ungeschlagen die Vorreiterrolle innehaben. Zu den klassischen Aufgaben des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen gehören zudem Schulungen und Weiterbildungen für seine Mitglieder. 

 

Weitere Informationen zu den BVDD-Selektivverträgen gibt es hier.

 

red/BVDD