BVDD-Reaktion auf die TSVG-Sparvorschläge: Keine extrabudgetäre TSVG-Vergütung – keine offenen Sprechstunden mehr

BerlinPressemitteilung

Als Reaktion auf die gestern verkündeten Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit kritisiert der BVDD aufs Schärfste den Vorschlag, die 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte extrabudgetäre Vergütung für schnellere Facharzttermine zu streichen. Im Gegenzug hatte die Vertragsärzteschaft damals eine Erhöhung der wöchentlichen GKV-Sprechstunden von 20 auf 25 akzeptiert. „Die Rücknahme der letzten TSVG-Regelungen wäre ein eindeutiger Wortbruch der Politik und für uns ein Casus belli“, stellt BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski klar.

Florian Wilnauer/BVDD

Daher ruft der BVDD seine Mitglieder dazu auf, bei einer Streichung die Sprechstundenzeit für GKV-Versicherte wieder auf 20 Wochenstunden zurückzufahren und keine offenen Sprechstunden mehr anzubieten. „Offene Sprechstunden sind bei 20 Wochenstunden GKV-Versorgung nicht mehr zu leisten“, so von Kiedrowski. 

 

„Bereits die Rücknahme der extrabudgetären Vergütung für die Behandlung von Neupatienten im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes 2023 war ein Affront gegenüber der Fachärzteschaft. Dass nun auch die letzten TSVG-Regelungen gestrichen werden sollen, bringt das Fass zum Überlaufen. Mit keiner Silbe wird erwähnt, dass die Vertragsärzteschaft die extrabudgetäre Vergütung des TSVG mit einem Plus an Sprechstundenzeit für GKV-Versicherte erkauft hat“, kritisiert der BVDD-Präsident.

Die Behauptung, es handele sich bei den TSVG-Regelungen um eine „Doppelvergütung“ erweckt bewusst den Eindruck, Ärztinnen und Ärzte „kassierten“ gleich doppelt ab. „Tatsächlich aber werden die TSVG-Fälle lediglich zu den Preisen bezahlt, die mit den Kassen vereinbart worden sind. Extrabudgetär bedeutet, dass die Kassen bei diesen Fällen die Ärzteschaft ausnahmsweise nicht um einen Teil ihrer Vergütung prellt, wie es im budgetierten System der Fall ist“, so von Kiedrowski.

Grundsätzlich begrüßt der BVDD eine Stabilisierung der Kosten im Gesundheitssektor. „Diese darf aber nicht zulasten der Ärzteschaft gehen, die schon seit Jahren mit unbezahlten Leistungen das System stützt“, sagt der BVDD-Präsident. Vielmehr gilt es zunächst, versicherungsfremde Leistungen zu streichen sowie Milliarden bei den Krankenkassen-Verwaltungen einzusparen.

Keine Kassenangestellten

Hinzu kommt: Das TSVG hat mit seinen Vergütungsregeln für Neupatienten, für die offene Sprechstunde und für vermittelte Termine zu einer messbaren Reduktion der Wartezeiten auf einen Facharzttermin geführt. „Werden die Regelungen zurückgenommen, ist vollkommen klar, dass Vertragsärztinnen und -ärzte zur 20-Stunden-Regelung zurückkehren müssen. Dies hätte eine Reduzierung der verfügbaren fachärztlichen Termine um bis zu 20 Prozent zur Folge und ließe keine Zeit mehr, um offene Sprechstunden anzubieten. Die Wartezeiten für GKV-Versicherte würden wieder steigen“, warnt von Kiedrowski und ergänzt: „Ärztinnen und Ärzte sind keine Kassenangestellten, sondern üben einen freien Beruf aus – mit hohen Haftungsrisiken und umfassender wirtschaftlicher Verantwortung für ihre Praxen und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Sie sind berechtigt, neben ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit auch privatärztlich tätig zu sein, sofern sie ihre vertraglichen Verpflichtungen vollständig erfüllen.“

Aus Sicht des BVDD befeuert die Politik eine Zunahme der Privat- und Selbstzahlermedizin, sollten die TSVG-Regelungen abgeschafft oder beschnitten werden. Das ist nicht im Sinne der Patientenversorgung, aber letztlich aus wirtschaftlicher Sicht für viele Praxen notwendig.

Vor diesem Hintergrund fordert der BVDD die Bundesregierung auf, die Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes beizubehalten. „Ansonsten rufen wir die BVDD-Mitglieder unter dem Motto ‚Kein TSVG – keine offenen Sprechstunden mehr‘ auf, ihre wöchentlichen GKV-Sprechstunden wieder auf 20 herunterzufahren“, bekräftigt der BVDD-Präsident.

 

 

Über den Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD)

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD) ist der Zusammenschluss der in Deutschland niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzte zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen. Der BVDD hat aktuell rund 4.200 Mitglieder und setzt sich aktiv für verbesserte Rahmenbedingungen zur Versorgung hautkranker Menschen ein, fördert den Nachwuchs in der Dermatologie und beteiligt sich an den großen gesundheitspolitischen Diskussionen rund um Versorgungsinnovationen, medizinischen Fortschritt und neue Technologien wie Telemedizin, für die die Dermatologinnen und Dermatologen in Deutschland ungeschlagen die Vorreiterrolle innehaben. Zu den klassischen Aufgaben des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen gehören zudem Schulungen und Weiterbildungen für seine Mitglieder. Mehr unter: www.bvdd.de

 

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