Medikationsplan KBV rügt Praxissoftwarehersteller

Gesundheitspolitik

BERLIN – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Praxissoftwarehersteller scharf kritisiert, die niedergelassene Ärzte für die Implementierung eines Software-Moduls zur Erstellung von Medikationsplänen zur Kasse bitten wollen.

 

„Es kann nicht sein, dass so manches Unternehmen auf der Seite der Praxissoftwarehersteller viel Geld von den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen verlangt, die notwendigen Änderungen in die Praxisverwaltungssysteme einzupflegen. Immerhin handelt es sich hierbei um einen gesetzlichen Auftrag, dessen Erfüllung nun nicht der Umsatzmaximierung einiger Anbieter dienen darf – und zwar auf Kosten der niedergelassenen Ärzte“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass der Medikationsplan vor allem den Patienten zugute komme.

Diese haben seit Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei Medikamente dauerhaft einnehmen. Der Plan muss neben dem Wirkstoff und der Dosierung auch den Einnahmegrund aufführen. Die Patienten erhalten den Medikationsplan zunächst auf Papier, über einen Barcode kann er elektronisch eingelesen und aktualisiert werden. Ab 2018 soll der Plan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden.

Den Auftrag des Gesetzgebers im Rahmen des E-Health-Gesetzes habe die KBV pünktlich erfüllt, betonte Gassen und appellierte an die Softwarehersteller, „ihre Preispolitik im Falle des Medikationsplanes zu überdenken.“ Eigene Software dürfe die KBV leider nicht entwickeln. „Trotzdem müssen wir uns überlegen, ob wir in Fällen wie der vom Gesetzgeber verlangten Umsetzung eines digitalen Medikationsplans, die ja alle Praxen betrifft, eigene kostenlose Programmmodule herstellen können“, so der KBV-Chef weiter. Dafür brauche man aber die Unterstützung der Politik, die die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen müsste.

 

wha/BVDD