Schuppenflechte Kassen erkennen besonderen Versorgungsbedarf an

Hautarztnews

STUTTGART – Viele Jahre lang haben sich Dermatologen vergeblich um Verträge mit Krankenkassen zur besseren Versorgung von Schuppenflechtekranken bemüht. Jetzt liegt ein Vertragsangebot der Ersatzkassen unter Federführung der Techniker Krankenkasse vor.

Angestrebt werde eine Vereinbarung nach §140 a des SGB V zur Regelung eines besonderen Versorgungsbedarfs bei der Behandlung mit den innovativen molekular biologischen Wirkstoffen, berichtete BVDD-Vorstandsmitglied Dr. Ralph von Kiedrowski auf der Jahrestagung des Psoriasis-Praxisnetzes (PPN) Süd-West. Die TK habe auf dieser Grundlage ein Vertragsangebot übermittelt.

Wie von Kiedrowski weiter darstellte, werden Bonusregelungen für die Betreuung von mittelschwer bis schwer erkrankten Schuppenflechtenpatienten angeboten. Die Krankenkassen verbinden dieses Angebot bei der Verordnung von rabattierten Wirkstoffen und Biosimilars mit einer Entlastung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Andererseits soll die Teilnahmeberechtigung an qualitätssichernde Voraussetzungen wie das Psoriasis-Zertifikat, die Teilnahme an einschlägigen Fortbildungsangeboten und an weitere Maßnahmen wie die Meldung an das PsoBest-Register gebunden werden.

Die Honorierung erfolgt extrabudgetär. Über die Höhe der Boni besteht noch Verhandlungsbedarf, genauso wie das gesamte Vertragswerk noch einer eingehenden sachlichen und juristischen Überprüfung des BVDD als Vertragspartner bedarf, wie von Kiedrowski unterstrich.

 

blu/BVDD