Corona-Abrechnungsempfehlungen Hygienezuschlag bis Ende Juni verlängert

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Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens haben die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger mehrere Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der Coronapandemie bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

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So wurde die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie verlängert. Demnach können Ärzte die GOÄ-Ziffer 245 analog weiterhin je Sitzung zum einfachen Satz in Höhe von 6,41 Euro bis Ende Juni abrechnen.

Daneben wurde die Abrechnungsempfehlung zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Coronapandemie sowie die Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der Coronapandemie verlängert.

Die Beschlüsse sowie die Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen sind hier nachzulesen.

 

ar/BVDD